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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Aufarbeitung des DDR-Unrechts ist noch lange nicht beendet

Heute haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag für die Besserstellung ehemals politisch Verfolgter in der DDR mit einem Antrag eingesetzt.

Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Sprecherin für Erinnerungskultur, erklärt dazu: „Die persönliche Aufarbeitung von erlittenem Unrecht verläuft so unterschiedlich, dass ihr keine zeitliche Grenze gesetzt werden darf. Opfer der SED-Diktatur müssen selbst entscheiden können, wann für sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Zwar lassen sich Verstöße gegen Menschenrechte schwer rehabilitieren, aber eine Entfristung kann für die Opfer sowohl materiell als auch symbolisch sehr bedeutsam sein.“

Die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Katja Meier: „Die Aufarbeitung des DDR-Unrechtssystems ist noch lange nicht beendet. Langzeitfolgen werden erst jetzt sichtbar. Da die Rehabilitierungsgesetze 2019 auslaufen, ist Sachsens Beteiligung an einer Bundesratsinitiative zur Entfristung der Anträge notwendig. Uns liegt besonders die vereinfachte Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden am Herzen, damit anerkannte Opfer beim Renteneintritt eine höhere finanzielle Unterstützung bekommen.“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Für uns als CDU stehen die Opfer der SED-Diktatur im Mittelpunkt. Es ist erschreckend, dass bis heute durch die Aufarbeitung der Stasi-Unterlagenbeauftragten und Opferverbände immer wieder neue Formen von Repressionen bekannt werden, deren Nachweisbarkeit für die Opfer sehr schwer möglich ist. Durch die fristlose Verlängerung der Rehabilitationsmöglichkeiten sichern wir einen späten Sieg der Gerechtigkeit für die SED-Opfer.“

Hintergrund:

Mit dem gemeinsamen Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und im Bundesrat für eine Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und für einen erleichterten Zugang der Betroffenen zu Rehabilitierungsleistungen einzusetzen. Damit wird der Staatregierung der Rücken gestärkt, die bereits begonnenen Initiativen auf Bundesebene fortzusetzen und weiter zu verstärken.