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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Koalition reformiert Dienstrecht

+++ SPD als Zugpferd für den handlungsfähigen Staat +++

Mario Pecher, Finanzpolitiker der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Dienstrechtsnovelle:

„Wir sorgen dafür, dass der Staat wieder funktioniert – bürgernah, effizient und vor allem handlungsfähig. Nach Jahren der Kürzungen und des Personalabbaus ist das auch dringend notwendig. Die SPD ist hier das Zugpferd. Seit 2014 arbeiten wir ständig und Schritt für Schritt an guten Verbesserungen.

Mit dem heute reformierten Dienstrecht gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt.

Wir stärken das Berufsbeamtentum als wichtige tragende Säule der Staatsverwaltung. Das war oft nicht selbstverständlich, wenn ich mich z.B. an die Kürzungen beim Weihnachtsgeld erinnere. Dabei ist doch klar: Ein guter Staat braucht ausreichend hochqualifiziertes und hochmotiviertes Personal“, so Mario Pecher zum heutigen Beschluss der Dienstrechtsnovelle (Drs 6/11669 und 6/13759).

U.a. erfolgen Anpassungen in den folgenden Bereichen:

  • Der Staat übernimmt Schmerzensgeldansprüche seiner Beamten und die Eintreibung des Schmerzensgeldes
  • Ersatz von Sachschäden werden erweitert
  • Polizisten und Justizvollzugsbeamte erhalten einen Gehaltsuschlag von 10 Prozent, wenn sie ihren Eintritt in den Ruhestand verschieben
  • Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher werden neu geregelt

„Mit der neuen Regelung für ehrenamtlich tätige Bürgermeister und Ortsvorsteher würdigen wir deren große Bedeutung für ihre Gemeinden. Ihr hohes Engagement und die verantwortungsvollen Aufgaben spiegeln sich nun auch in der Aufwandsentschädigung wider. Gerade für unsere ländlichen Gemeinden ist das wichtig, denn ein verlorener engagierter und kompetenter Bürgermeister ist durch kein Geld der Welt zu ersetzen“, so Pecher abschließend.