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Etat für Landwirtschaft und Umwelt ist gutes Fundament – Anerkennung für Naturschutz und Ehrenamt

„Mit dem vorliegenden Haushalt für Landwirtschaft und Umwelt können wir wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages mit Leben erfüllen“, sagte Volkmar Winkler am Dienstag in der Debatte zum Doppelhaushalt 2015/16. Der Etat von rund 1,2 Milliarden Euro sei ein gutes Fundament für die weitere Arbeit.

Eine wichtige Rolle spiele der Hochwasserschutz, für den 205 Millionen Euro geplant seien. „Aufgabe der nächsten Jahre wird es sein, auch zunehmend Maßnahmen umzusetzen, die dem vorbeugenden Hochwasserschutz dienen“, blickte Winkler voraus. Zudem sollte intensiver diskutiert werden, wie das Land die Kommunen bei der Erfüllung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben hin zu einer aktiven ökologischen Entwicklung ihrer Gewässer unterstützen könne. Zudem komme es darauf an, die sächsische Landwirtschaft zu stärken. „Dies gilt sowohl für den konventionellen als auch für einen stärkeren ökologischen Landbau.“

„Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir als Koalition in einigen Punkten den Haushalt nachgebessert. In Umsetzung des Koalitionsvertrages haben wir uns verpflichtet, die Zukunft der sächsischen Naturschutzstationen zu sichern. Dazu soll zeitnah ein Konzept entwickelt werden“, sagte Winkler.

„Wenn wir über den Umwelthaushalt reden, dann reden wir auch über Menschen, die mit viel ehrenamtlichem Engagement durch ihre ganz praktische Arbeit Naturschutz- und Umweltziele umsetzen und damit auch gesetzliche Pflichtleistungen erfüllen“, ergänzte Simone Lang. Umso erfreulicher sei, dass mit dem Haushalt der Landschaftspflegeverband finanziell und gesetzlich abgesichert werde und auch die Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände stärker unterstützt werde.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werde auf die umstrittene Wasserentnahmeabgabe für Betreiber von Wasserkraftanlagen reagiert, so Lang weiter.  „Wir werden den Vollzug der Abgabe bis zum 30. Juni 2016 aussetzen. Diese Zeit werden wir nutzen, um die wirtschaftlichen Zahlen genau zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Berechnungsmethode tatsächlich für viele kleinere Betreiber wirtschaftlich nicht tragbar ist, werden wir die Berechnungsmethode ändern.“

Aussetzung des Vollzugs bedeute nicht,  dass die Anlagenbetreiber keine Bescheide erhalten. Vielmehr würden die Bescheide nicht vollzogen – vorausgesetzt, die Betreiber stellen einen Antrag auf Stundung und Erlass. Und es werde auch keine Verzinsung der ausstehenden Abgabe geben. Deshalb sei es notwendig, dass die Anlagenbetreiber bis zum 30. September 2015 Anträge auf Stundung oder Erlass der Abgabe stellen. „Nur damit und mit der Bereitstellung der wirtschaftlichen Zahlen durch die Anlagenbetreiber habe wir als Gesetzgeber die Möglichkeit, eine fachliche Beurteilung vorzunehmen.“