„Eine ‚Strafgebühr‘ bei Notfällen darf es nicht geben. Bei einer solchen Gebühr würden wir Gefahr laufen, dass besonders Geringverdienende vom Notfallbesuch abgehalten werden“, erklärte Dagmar Neukirch, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion und Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Pflege zu einem entsprechenden Vorschlag der Kassenärzlichen Vereinigung Sachsen. „Im Notfall muss die medizinische Versorgung frei zugänglich sein. Es gibt ohne Zweifel Reformbedarf bei der Notfallversorgung. Aber eine Notfallgebühr ist nicht der richtige Weg. Informationsdefizite und strukturelle Probleme können wir nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger klären.“
„Nötig ist mehr Aufklärung über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und dessen Rufnummern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen diese Alternativen kennen. Die Rufnummer 116117 für den Bereitschaftsdienst muss viel bekannter werden, damit die Menschen sich an den richtigen Dienst wenden können. Dazu werden die fünf integrierten Leitstellen in Sachsen, die die erste Anlaufstelle für Hilfesuchende sind, einen wichtigen Beitrag leisten. Diese Punkte hat auch das Gemeinsame Landesgremium, das die medizinische Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verbessern soll, auch als Empfehlungen ausgesprochen. In diesem Gremium sitzen alle relevanten Akteure, auch die Kassenärztliche Vereinigung.“