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Guter Finanzausgleich für sächsische Kommunen

Dirk Panter, Vorsitzender und Sprecher für Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und
Mario Pecher, stellvertretender Sprecher für Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen:

+++ Deutlich mehr Mittel für Gemeinden und Landkreise +++ Mögliche Änderungen bei Ausgleichsumlage und Investitionsbegriff +++

Am Mittwoch und Donnerstag finden im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages die Anhörungen zum Haushalt und den begleitenden Gesetzen statt. Begonnen wurde heute mit dem Gesetzentwurf zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen. Morgen werden dann das Haushaltsbegleitgesetz und das Haushaltsgesetz angehört.

Die sächsischen Kommunen erhalten über den Finanzausgleich 3,23 Milliarden Euro im Jahr 2017 und 3,39 Milliarden Euro im Jahr 2018.
Insgesamt sind im Haushaltsentwurf Zuweisungen für die Gemeinden und Landkreise in Höhe von 6,16 Milliarden Euro für 2017 bzw. 6,31 Milliarden Euro für 2018 vorgesehen. Das sind nächstes 450 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

„Völlig zurecht haben die Sachverständigen, darunter zahlreiche Vertreter der Kommunen, unser sächsisches Modell des Finanzausgleiches gelobt. Die Kommunen erhalten nun eine deutlich bessere Ausstattung als in den vergangenen Jahren. Angesichts der Herausforderungen ist das auch dringend notwendig“, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dirk Panter, zur heutigen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss.

Nach Ansicht der Experten müsse jedoch bei der so genannten Finanzausgleichsumlage nachgesteuert werden. Sie ist mit maximal 50 Prozent deutschlandweit am höchsten. Diese Umlage wird für die Gemeinden relevant, die aufgrund ihrer eigenen Steuereinnahmen keine Mittel aus dem Finanzausgleicherhalten und stattdessen an den Landkreis zahlen. Panter: „Hier müssen wir darüber nachdenken, sie in Richtung des bundesweiten Durchschnitts (ca. 27 Prozent) abzusenken“.

Auf die Überlegungen, den Investitionsbegriff zu erweitern, geht Mario Pecher ein: „In den nächsten Jahren wird der Erhalt unserer kommunalen Substanz immer wichtiger. So haben die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen, den ‚Investitionsbegriff‘ zu erweitern. Ziel soll es sein, auch Instandhaltung im Rahmen der investiven Zuweisungen zu ermöglichen. Dieses Anliegen werden wir in den kommenden Wochen diskutieren und konkrete Änderungsvorschläge unterbreiten.“