Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Doppelhaushalt 2015/16:
„Der neue Doppelhaushalt ist die Grundlage für eine solide und verlässliche Personalpolitik bei der Polizei“, erklärte Albrecht Pallas am Mittwoch in der Debatte zum Haushalt des Innenministeriums. „Wir sichern die Evaluation des Stellenbedarfs der Polizei und gestalten den Übergang ohne Einbußen bei der Inneren Sicherheit.“ Das werde vor allem durch den erweiterten Einstellungskorridor und die zusätzlichen Stellen bei der Polizei erreicht. Weiteres Personal sei aktuell aber nur eingeschränkt verfügbar. Denn es gebe eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, sich nicht gegenseitig Beamte abzuwerben.
„Ich erwarte für den nächsten Doppelhaushalt eine endgültige Beerdigung des Stellenabbaus bei der Polizei“, blickte Pallas voraus. „Bereits jetzt ist der zusätzliche Stellenabbau der alten Regierung Geschichte und findet sich folgerichtig nicht mehr im Haushalt wieder.“
„Aus meiner beruflichen Erfahrung als Polizist kenne ich die aktuellen Herausforderungen bei der sächsischen Polizei. Deshalb war es mir wichtig, zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Inneren Sicherheit mit dem Haushalt auf den Weg zu bringen“, so Pallas, der vor seiner Wahl in den Landtag im September 2014 als Oberkommissar und zuvor bei der Bereitschaftspolizei in Dresden tätig war. Deshalb sei es für ihn auch wichtig, dass es künftig für die Einsatzbeamten der Bereitschaftspolizei – insbesondere in Anbetracht des Demonstrationsgeschehens der letzten Monate – endlich eine Wechselschichtzulage geben werde.
Mit Blick auf die finanziellen Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen sagte Pallas: „Ich bin stolz darauf, dass wir mit dem Asylpaket angemessen auf die Herausforderungen im Bereich Asyl und Integration reagieren. Die Staatsregierung trifft die richtigen Entscheidungen und wir lassen unsere Kommunen bei dieser Aufgabe nicht im Stich.“ Die Koalition stellt für Erstaufnahmeeinrichtungen zusätzlich 38 Millionen Euro zur Verfügung, die Kommunen erhalten 18,3 Millionen Euro pro Jahr, außerdem können Städtebaufördermittel in Höhe von 5 Millionen Euro für dezentrale Unterbringung eingesetzt werden.