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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Kliese: Gute Vorlage für Inklusionsgesetz auf dem Tisch

„Der Koalitionsausschuss hat ein klares Signal gesendet: Wir werden noch in dieser Legislaturperiode im Landtag ein Inklusionsgesetz beraten und verabschieden“, so Hanka Kliese. „Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und wollen es einlösen. Das Sozialministerium hat mit der Einigung im Koalitionsausschuss gute Vorarbeiten auf dem Tisch“, verwies Kliese auf Punkte wie Wahlrecht, hauptamtlicher Behindertenbeauftragter und mehr Finanzen für die bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

„Wesentlich und unabdingbar ist für uns die Abschaffung des pauschalen Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Behinderungen, die nur mit Hilfe eines Betreuers ihren Alltag bewältigen können.  Der Ausschluss ist eine veraltete, menschenrechtlich höchst fragwürdige Regelung. Es entspricht unserem Menschenbild, dass keinem Menschen wegen seiner Behinderung ein Grundrecht aberkannt werden darf. Damit finden wir in Sachsen noch vor dem Bund eine fortschrittliche Lösung – das steht uns beim Thema Inklusion gut zu Gesicht.“

„Zudem wird es Zeit, dass Sachsens Behindertenbeauftragter künftig hauptamtlich arbeiten kann.  Da Inklusion ein Querschnittsthema und nicht ausschließlich dem Sozialministerium zuzuordnen ist, haben wir uns auch für die Anbindung des Beauftragten an die Staatskanzlei stark gemacht. Damit zeigen wir ganz klar an: Politik für Menschen mit Behinderung betrifft alle Bereiche des Lebens.“

„Erfreulich ist für uns, dass die Berechnungsgrundlage für die Teilhabe Schwerbehinderter von 60 auf 70 Euro erhöht werden sollen. Die Erhöhung der Pauschale soll nach jetzigem Stand zum 1. Juli 2019 eingeführt werden. Dafür werden dann in Jahr 2,5 Millionen Euro und 2029 dann 5 Millionen Euro aufgewendet.“

„Dass alle Gesetze und Regelungen des Freistaates überprüft werden, ob sie den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, versteht sich für uns von selbst. Denn mit der Unterzeichnung der Konvention sind wir eine Verpflichtung eingegangen. Nun ist das zehn Jahre her, und wir sollten keine Zeit mehr vergehen lassen.“

Abschließend stellt Kliese fest: „Ich wäre mit dem Gesetz gern weiter gegangen, vor allem was Verpflichtungen auf kommunaler Ebene angeht. Letztlich ist es das Wichtigste,  Verbesserungen im Leben von Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen.“