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„Integrative Maßnahmen“ werden gefördert

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Wer Flüchtlinge informieren, beraten und unterstützen möchte, erhält für sein Engagement jetzt finanzielle Unterstützung vom Freistaat Sachsen. Die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ wendet sich an gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände sowie an Landkreise und kreisfreie Städte. „Das Schaffen einer Willkommenskultur ist derzeit eine der großen Herausforderungen in Sachsen. Ich freue mich, dass wir mit der Förderung erstmals das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Integrationsmaßnahmen stärken können“, sagt Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Bis zum 1. Oktober können die Anträge auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

Zu den Antragsformularen für Vereine:

http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_79168.jsp?m=19933

Zu den Antragsformularen für Landkreise/Städte:

http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_79232.jsp?m=19933

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