Heute hat der Landtag den Antrag von SPD und CDU zur besseren psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen beschlossen.
Dazu Simone Lang, die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„In der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gibt es Höhen und Tiefen. Gerade bei den Tiefen brauchen sie Unterstützung. Oft wünschen sich Eltern Ansprechpartner, die fachlich fundiert Fragen beantworten und in Krisenzeiten helfen können: Beratungsstellen, Institutionen der Jugendhilfe, Ärzte oder Therapeuten“, so Simone Lang.
„In Sachsen haben wir die Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger im Zweiten Landespsychiatrieplan mit Zielen untersetzt. Damit können wir betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern einen möglichst schnellen und unkomplizierten Zugang zur Betreuung bieten.
Die gute Nachricht: Einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer zufolge haben wir in Sachsen eine gute Versorgung. Die schlechte Nachricht: Diese Versorgung scheint nicht auszureichen, wenn man die Berichte über Wartezeiten liest. Demnach müssen Kinder und Jugendliche oft lange auf ein erstes Gespräch oder die nötige Behandlung warten. Mehrere Monate Wartezeit sind nicht akzeptabel. Auch bei der Ärzteversorgung haben wir in manchen Regionen Probleme“, so Simone Lang. Ein Problem dabei sei, dass man für bestimmte Frühförderungen, z.B. bei sozial-emotionalen Störungen, eine Diagnose braucht. „Diese bekommt man aber nicht ohne Kinderpsychiater“, so Lang.
Mit unserem Antrag wollen die Fraktionen aus SPD und CDU die Datenbasis verbessern und dazu beitragen, dass sich betreffenden Akteure künftig schneller und besser vernetzen können. Gestern wurde dieses Thema im Sozial-Haushalt beschlossen. Nun wollen wir es auch inhaltlich untersetzen.
Hintergrund: In den vergangenen Jahren ist bei Kindern und Jugendlichen eine Zunahme von sozialen, psychischen und Verhaltensproblemen zu beobachten. Der Antrag von SPD und CDU zielt darauf ab, die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit u.a. mit Unikliniken, Fachkrankenhäusern, den Kommunen und der sächsischen Landesärztekammer zu verbessern. Bis zum 30. Juni 2019 soll die Staatsregierung dem Landtag dazu Bericht erstatten.