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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Bonus für sorbische Bewerber beim Zugang zum Lehramtsstudium beschlossen

„Als weiteren Baustein zur Gewinnung von Lehrkräften mit sorbischen Sprachkenntnissen haben wir heute das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz geändert. Künftig haben alle Bewerber mit Sorbisch-Kenntnissen vereinfachte Zugangsbedingungen zum Lehramtsstudium. Die bisher nur für das Fach Sorbisch geltende Regelung wird auf alle Lehramtsfächer ausgeweitet“, so Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

„So wird gesichert, dass junge Menschen mit vertieften Sorbisch-Sprachkenntnissen einen Bonus bei der Immatrikulation haben. Der kommt nun auch zum Zuge, wenn Bewerber Fächer wie Mathematik, Biologie oder Sport wählen. Damit stärken wir langfristig das sogenannte 2plus-Konzept, das auf das frühe parallele Erlernen von Sorbisch und Deutsch zielt. Und wir schaffen die Voraussetzung, den sorbischen Sprachanteil an den sorbischen Schulen zu erhöhen. Wir werden weiter für das Sorbisch-Lehramt werben. Durch den Erhalt des Sorbischen – insbesondere an den Schulen mit 2plus-Konzept – leisten wir einen aktiven Beitrag zur Durchsetzung des verfassungsmäßig verbrieften Rechts der Sorben auf Bewahrung ihrer Identität.“

Hintergrund: Mit Artikel 3 Nummer 4 des „Gesetzes zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen im tertiären Bildungsbereich“ wird das Zulassungskriterium von vertieften Sorbisch-Sprachkenntnissen bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums auf alle Lehramtsfächer in den verschiedenen Schularten ausgeweitet. Ab 1. August 2017 heißt es in § 6 Absatz 2 des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes: „Bei Studienbewerbern für einen Lehramtsstudiengang ist der Nachweis vertiefter Kenntnisse der sorbischen Sprache bei der Auswahlentscheidung im Hinblick auf die Verpflichtungen aus Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 11 der Verfassung des Freistaates Sachsen angemessen zu berücksichtigen.“