„Das neue Berufsakademiegesetz wird die richtigen Impulse zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen setzen. Markenkern bleibt das Duale Studium mit einer engen Verzahnung von Theorie- und Praxisphasen sowie der aktiven Mitwirkung von Praxispartnern bei Konzeption und Durchführung des dualen Studiums“, so Holger Mann, Wissenschaftsexperte der SPD-Landtagsfraktion, am Montag. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hatte zuvor dem Gesetzentwurf mit Änderungen der Koalitionsfraktionen zugestimmt.
„Bei der Novellierung haben wir uns vom Gutachten des Wissenschaftsrates zur Berufsakademie leiten lassen. Nach den Hochschulen werden nun die Berufsakademien in ihrer Eigenverantwortung gestärkt. Künftig werden Entscheidungskompetenzen auf zentraler Ebene bei der Direktorenkonferenz und dem neu geschaffenen Präsidentenamt gebündelt. Die Dozenten werden aufgewertet und künftig direkt als Professoren berufen. Zudem können sie transferorientiere Forschung betreiben. Außerdem dürfen nunmehr studentische Hilfskräfte an den Akademien beschäftigt werden“, fasst Mann die wesentlichen Neuerungen zusammen.
Die Koalitionsfraktionen hatten den Gesetzentwurf an einigen Stellen nachgeschärft. Mann: „Für die SPD-Fraktion war wichtig, dass die Dozenten eine Stimme im Aufsichtsrat erhalten und auch die studentischen Hilfskräfte an der Berufsakademie im Personalvertretungsgesetz aufgenommen werden. Zudem haben wir die Stellung des künftigen Präsidenten weiter präzisiert.“
Hintergrund: Im Wintersemester 2016/17 sind an den BA in Sachsen 4.056 Studierende eingeschrieben. Die bislang sieben rechtlich-selbstständigen Studienakademien in Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen und Riesa werden zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Glauchau zusammengefasst. Das leitende Organ ist die Direktorenkonferenz, mit dem Präsidenten der Berufsakademie Sachsen als Vorsitzenden. Der Sächsische Landtag hatte mit dem Doppelhaushalt 2017/18 u.a. drei Stellen für die zentrale Geschäftsstelle entfristet.