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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Pallas: Ehrenamtliche Blaulicht-Helfer sind alle gleich viel wert

Am Donnerstag, 7. März, hat der Innenausschuss im Sächsischen Landtag in seiner Sondersitzung Experten zur kleinen Novelle des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (Blaulicht-Gesetz) angehört. Dazu sagt Albrecht Pallas, Sprecher für Feuerwehr und Rettungsdienste der SPD-Fraktion: „Ehrenamtliche Blaulicht-Helfer sind alle gleich viel wert“

„Endlich hat die Staatsregierung in ihrem Gesetzentwurf eine zentrale Landesstelle für die Psychosoziale Notfallversorgung eingeplant. Diese fachliche Zentralstelle für die vielen ehren- und hauptamtlichen Krisenhelfer und Notfallseelsorger war auch ein Ergebnis der Blaulichtkonferenz der SPD-Landtagsfraktion im Sommer 2017“, so Albrecht Pallas.

Mitte 2018 hatte der Landtag die Staatsregierung beauftragt, so eine Zentralstelle einzurichten. Mit dem neuen Blaulicht-Gesetz, das spätestens im Juni verabschiedet werden soll, wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.

„Bei der heutigen Anhörung von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, dem THW sowie dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag wurde erneut deutlich, dass ehrenamtliche Katastrophenschützer unbedingt den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt werden müssen“, so Pallas. „Wir wollen, dass sie auch dann finanziell für ihren Verdienstausfall entschädigt werden, wenn sie zu einem Einsatz gerufen werden, der unterhalb eines Katastrophenalarms liegt – denn das ist die große Mehrheit ihrer Einsätze. Bereits im Doppelhaushalt 2019/20 konnten wir den Katastrophenschützern helfen und mehr Geld dafür bereitstellen, dass ihre Einheiten künftig besser untergebracht werden und auch sie eine dem bereits eingeführten Feuerwehrführerschein entsprechende Förderung erhalten. Jetzt will die SPD-Fraktion der CDU vorschlagen, dass alle Ehrenämtler rechtlich vollständig gleichgestellt werden – unabhängig davon, in welchem Blaulicht-Bereich sie arbeiten.“

Hintergrund: Die geplante kleine Novelle des Blaulicht-Gesetzes beschränkt sich im Wesentlichen auf Feuerwehrthemen. Viele offene Fragen bezüglich der Rettungsdienste können damit nicht geklärt werden. In der Anhörung wurde deutlich, dass neben dieser Novelle eine weitere, umfangreiche Gesetzesänderung nötig wäre. Aus Sicht der SPD sind vor allem die Zukunft der Rettungsdienste in Sachsen, die Kapazität der regionalen Leitstellen sowie die Zusammenarbeit und die Beteiligung mit dem Technischen Hilfswerk (THW) als Bundesanstalt zentrale Aufgaben, die dringend geklärt werden müssen.

Terminhinweis: Am Dienstag, 9. April, lädt die SPD-Fraktion ab 18 Uhr zu einer Neuauflage ihrer Blaulicht-Konferenz ins Haus an der Kreuzkirche ein (An der Kreuzkirche 6 in Dresden). Dabei wird Albrecht Pallas mit Vertretern der Blaulicht-Organisationen und der Polizei diese und weitere Themen diskutieren. Künftig muss u.a. auch die Frage beantwortet werden, ob die Vergabe der Rettungsdienste weiterhin öffentlich ausgeschrieben wird. „Die SPD möchte die Mitarbeiter der Rettungsdienste schützen. Menschen retten und Lohn-Dumping passen nicht zusammen“, so Albrecht Pallas.