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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Pallas: Nachbesserungen am Entwurf für Polizeigesetz notwendig

Im Innenausschuss des Landtags haben sich heute Experten zum Entwurf für ein neues Polizeigesetz geäußert. Nach der öffentlichen Anhörung erklärte SPD-Innenexperte Albrecht Pallas: „Neben personeller und technischer Ausstattung ist das Polizeigesetz die dritte Säule für gute Polizeiarbeit. Der Gesetzentwurf gibt der Polizei zusätzliche Möglichkeiten an die Hand, für mehr Sicherheit zu sorgen. Das haben die geladenen Experten heute bestätigt. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass es an einigen Stellen noch knirscht. Wir werden uns beispielsweise noch intensiver mit den Kontrollbefugnissen der Polizei bei der sogenannten intelligenten Videoüberwachung an Transitstrecken befassen müssen. Hier gilt wie bei allen Eingriffen in die Grundrechte von Bürgern: Sie müssen verhältnismäßig und eindeutig geregelt sein.“

„Nachbesserungsbedarf gibt es nach Expertenmeinung auch bei der parlamentarischen Kontrolle. Der Landtag braucht einen hinreichenden Überblick darüber, wie die Polizei mit ihren neuen Befugnissen umgeht. Entsprechend sind noch weitergehende Berichtspflichten im Gesetzentwurf  festzuschreiben“, so Pallas zustimmend. „Und als Gesetzgeber müssen wir perspektivisch auch entscheiden, ob sich diese neuen Befugnisse in der Praxis bewährt haben. Dafür brauchen wir eine Evaluation. Bislang ist diese im Gesetzentwurf aber nur für die intelligente Videoüberwachung vorgesehen. Das reicht angesichts der Vielzahl neuer Befugnisse nicht.“

Pallas abschließend: „Klar ist: Wir wollen eine handlungsfähige Polizei, gleichzeitig aber auch Kontrolle – für mehr Transparenz. Wir wollen keine Blackbox, sondern eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Wir sind meilenweit von einem bayerischen Polizeiaufgabengesetz entfernt, das zum Beispiel einen ‚Ewigkeitsgewahrsam‘ vorsieht, aber im Gegensatz zu Sachsen auf eine Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger verzichtet.“