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Unbürokratische Unterstützung für sächsische Kommunen

Mario Pecher, Vize-Sprecher für Finanzen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch zum „Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“ (Drs. 6/13039 bzw. 13457):

„Mit dem beschlossenen Gesetz stellen wir allen kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen 70 Euro für die ersten 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Und zwar als Pauschale – ohne Zweckbindung oder bürokratische Pflichten – bis zum Jahr 2020“, erklärt Mario Pecher, Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion.

„Denn wir vertrauen den Kommunen und wissen, dass der Spielraum klug genutzt wird und es viele Baustellen gibt. Ein handlungsfähiger Freistaat braucht handlungsfähige Kommunen. Und nur gemeinsam können und werden wir Sachsen erfolgreich für die Bürgerinnen und Bürger gestalten – nicht nur bis zum Jahr 2020, sondern auch darüber hinaus“, so Pecher.

Das Gesetz hilft dabei, verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen: „Wir haben unbürokratische finanzielle Unterstützung versprochen und dieses Versprechen gehalten. Damit setzen wir die Forderungen der Kommunalpolitiker nach mehr Eigenverantwortung um.“

Hintergrund:

Ziel des Gesetzes ist insbesondere die Stärkung von finanzschwachen kreisangehörigen Gemeinden. In der Summe erhalten die Kommunen in den nächsten drei Jahren insgesamt 90 Millionen Euro und jede Gemeinde maximal 70.000 Euro pro Jahr.