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Schröpfkelle Wasserentnahmeabgabe: mittelstandsfeindlich und juristisch fragwürdig

Dresden, 17. September 2013

PRESSEMITTEILUNG
der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Thema: Energiepolitik

Thomas Jurk, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

Schröpfkelle Wasserentnahmeabgabe:
mittelstandsfeindlich und juristisch fragwürdig

„Seit dem 1. Januar 2013 müssen sächsische Betreiber von Wasserkraftanlagen eine Wasserentnahmeabgabe zahlen. Diese ist mittelstandsfeindlich und bedroht die Existenz von mehr als 300 Wasserkraftanlagen in ganz Sachsen.

Die Betreiber von Wasserkraftwerken müssen nun bis zu 25 Prozent ihrer Einspeiseerlöse – also des Geldes, das sie mit der Stromerzeugung verdienen – an den Freistaat abführen. Hinzu kommt, dass die Abgabe ohne jegliche Übergangsregelungen eingeführt wurde. Das ist Politik ohne Augenmaß. Planungssicherheit, wie sie vor allem die Wasserkraftwerksbetreiber benötigen, gibt es somit nicht mehr.

Die Staatsregierung begründete die Einführung der Abgabe mit der notwendigen Anpassung an die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Doch warum kommen etwa Sachsen-Anhalt und Thüringen ohne eine solche Abgabe aus, ohne mit europäischem Recht in Konflikt zu geraten? Sachsen steht mal wieder allein auf weiter Flur.

Mit seiner Sonderrolle fällt der Freistaat auch dem Bund in den Rücken. Denn Sachsen mischt sich durch Landesgesetze in Bereiche ein, die durch Bundesrecht bereits abschließend geregelt sind. So setzt das auf Bundesebene verabschiedete Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) darauf, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern und hat zu diesem Zweck Instrumente wie die Einspeisevergütung und den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien geschaffen. Wenn nun die Wasserentnahmeabgabe auf Grundlage der Einspeisevergütung des EEG erhoben werden soll, gibt es berechtigte Zweifel, ob dies juristisch überhaupt zulässig ist. Deshalb hat ein Unternehmen aus Rochlitz bereits Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sowie beim sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich aus diesen Gründen seit geraumer Zeit gegen die Einführung der Wasserentnahmeabgabe gewandt. Bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2013/14 im Dezember letzten Jahres haben wir uns mit einem Änderungsantrag für die Beibehaltung des Status quo eingesetzt. Bei der Abstimmung über das sächsische Wassergesetz im Juli 2013 haben wir unsere Ablehnung nochmals bekräftigt.

Die von der schwarzgelben Staatsregierung eingeführte Wasserentnahmeabgabe ist weder energiepolitisch noch betriebswirtschaftlich vertretbar und steht rechtlich auf wackeligen Füßen. Mit einer solchen Abgabe wird die Wasserkraft als Bestandteil der erneuerbaren Energien in Sachsen faktisch ausgeschlossen. Wir werden also weiterhin den Druck aufrechterhalten müssen, damit diese ruinöse Abgabe endlich wieder abgeschafft wird. Den Wassermüllern ist zu raten, dass sie zunächst alle jetzt schon bestehenden Möglichkeiten nutzen sollten, um der Abgabe zu entgehen.“