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Fall al-Bakr: Aufklärung noch nicht beendet

+++ Fall von bundesweiter Bedeutung +++ Schlussfolgerungen wichtig +++

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und
Harald Baumann-Hasske,
rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, nach der Sondersitzung der Ausschüsse für Inneres sowie Verfassung und Recht, zum Fall al-Bakr:

„Die Aufarbeitung des Falls al-Bakr hat bundesweite Bedeutung. Eine genaue fachliche Auswertung des Anti-Terror-Einsatzes in Chemnitz wird mit Sicherheit wertvolle Hinweise für mögliche künftige Einsätze dieser Art in Deutschland geben“, so SPD-Innenexperte Albrecht Pallas in einer ersten Einschätzung der Sondersitzung. „Der Umgang mit einem sich verändernden internationalen Terrorismus bewegt alle Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Wir alle stehen hier noch am Anfang.“

„In der gemeinsamen Sitzung des Innen- und des Rechtsausschusses wurde sehr intensiv über den gesamten Einsatzkomplex beraten. Dabei sprachen die Abgeordneten zahlreiche offene Fragen und vermeintliche Pannen an – diese wurden von den Vertretern der Staatsregierung für den Moment plausibel erläutert. Gut, dass auch Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes zur Sitzung hinzugezogen wurden und umfangreich Auskunft zur Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gegeben haben“, so Pallas.

„Noch konnten wegen der laufenden Ermittlungen nicht alle Fragen beantwortet werden“, so Pallas weiter. „Fest steht: Auch wenn glücklicherweise im konkreten Fall ein Anschlag verhindert werden konnte –  wir müssen Schlussfolgerungen aus dem Einsatz ziehen und uns intensiv mit dem Thema internationaler Terrorismus befassen. Dazu wird auch die von der Staatsregierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission beitragen. Wir erwarten, dass der Landtag zu den Ergebnissen ihrer Arbeit auf dem Laufenden gehalten wird.“

„Die Darstellung der Umstände des Suizids in der JVA Leipzig und auch die in der Ausschusssitzung vorgestellten ersten Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar“, so Justizexperte Harald Baumann-Hasske. „Die sorgfältige Analyse durch die eingesetzte unabhängige Kommission muss aber offenlegen, wie die falsche Einschätzung hätte vermieden werden können, der mutmaßliche Terrorist sei nicht akut suizidgefährdet gewesen. Kein Suizid ist normal, aber in diesem Falle handelte es sich zusätzlich um einen besonders auffälligen Gefangenen. Er hat sich offensichtlich sehr planvoll zu Tode gebracht – und es wird zu klären sein, ob dies tatsächlich aller Lehre und Praxis in Psychologie und Vollzug widerspricht.“