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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Teilhabe ist kein Luxus

„Teilhabe ist kein Luxus“, so Hanka Kliese, Sprecherin für Inklusion, heute im Landtag zu Erhöhung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen. „Hilfsmittel, Bücher in Brailleschrift, speziell geschliffene Gläser für Kinderbrillen, Dolmetscher ermöglichen Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Leben, sind aber oft für die Betroffenen sehr kostspielig – da hochspezialisiert. Hinzu kommt, dass viele Menschen wegen ihrer Behinderung nicht in besonders gut bezahlten Jobs arbeiten können, sie sind auch nach wie vor stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Gruppen.“

„Die Erhöhungen der Nachteilsausgleiche sind in ihrer Höhe – gerade die Fast-Verdoppelung bei taubblinden Menschen – weitaus mehr als Symbolpolitik. Sie sind eine echte Hilfe. Sie sind zudem ein erneuter Beleg dafür, dass das Parlament die Kraft und die Fachkenntnis hat, Gesetzentwürfe weiter zu verbessern. Und sie markieren für mich den Anfang eines langen Weges in Sachsen, uns abzuwenden von der Minimalisierung von Kosten für Menschen mit Behinderung.“

„Inklusion ist ein niemals endender Prozess“, blickte Hanka Kliese voraus. „Künftig sollte das Landesblindengeld regelmäßiger und in deutlich kürzeren Abständen überprüft werden, und das gemeinsam mit den Expertinnen und Experten. Zudem müssen wir den Kreis der Leistungsberechtigten für das Taubblindengeld gegebenenfalls erweitern. Krankheiten wie das Usher-Syndrom –  eine Hörsehbehinderung –  schreiten unaufhaltsam voran und daher ist es ratsam, den Betroffenen nicht erst im finalen Stadium  dieser Krankheit den vollen Ausgleich zu gewähren.“

Hintergrund: Das Sächsische Landesblindengeldgesetz regelt auch die sogenannten Nachteilsausgleiche für schwerstbehinderte Kinder, Gehörlose, hochgradig Sehschwache. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 werden die Nachteilsausgleiche für hochgradig sehschwache Menschen von derzeit monatlich 52 Euro auf 80 Euro sowie für gehörlose Menschen von aktuell 103 Euro auf 130 Euro pro Monat erhöht. Und erstmals werden auch blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen einen Ausgleich von 300 Euro pro Monat erhalten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine monatliche Erhöhung des Nachteilsausgleichs für schwerstbehinderte Kinder von 77 auf 100 Euro vor. Die Koalitionsfraktionen hatten den Gesetzentwurf der Regierung nachgebessert.