Suche
  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Suche Menü

Fragen und Antworten zum Lehrerpaket

Stand 28. Oktober 2016

lehrerpaket_faq
Warum kommt das Paket erst jetzt?

Der Lehrermangel in Sachsen hat sich schon vor vielen Jahren abgezeichnet. Die SPD-Fraktion hat bereits 2011 einen ‚Zehn-Punkte-Plan zur Abwendung des Lehrermangels in Sachsen‘ vorgelegt.
Mit dem Regierungswechsel 2014 und dem dann beschlossenen Koalitionsvertrag haben wir es geschafft, dass viele unserer Forderungen erfüllt werden konnten: Lehrkräfte werden nun unbefristet eingestellt. Die Ausbildungskapazitäten an den Universitäten haben wir mehr als verdoppelt. Die Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst haben wir deutlich erhöht. Wir haben den damals noch geltenden Stellenabbau aufgehoben und dafür gesorgt, dass nicht nur jede freiwerdende Stelle wieder besetzt werden kann, sondern haben darüber hinaus mehr als 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen.
Das alles aber ist noch nicht ausreichend und deshalb haben wir im Mai 2016 erneut ein Maßnahmenpaket vorgelegt.
Seit Juni haben die Staatsregierung (Finanz- und Kultusministerium) und die Gewerkschaften über Maßnahmen diskutiert – auch über viele unserer Vorschläge. Die Gespräche scheiterten und so kam die SPD als Koalitionspartner Anfang Oktober mit ins Boot.
Wir haben auf eine zügige und substanzielle Einigung gedrängt und es – zuletzt auch in Nachtsitzungen – gemeinsam mit der CDU geschafft, ein gutes Paket zu schnüren.

Was sind die Hauptpunkte des Paketes?

Das Paket hat ganz viele Punkte, die auch ineinander greifen und sich gegenseitig verstärken sollen.
Zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos und der Umbau der Altersermäßigungen oder auch die Absenkung der Pflichtstunden bei Grundschullehrern und die bessere Bezahlung von Mehrarbeit. Kurz gefasst gibt’s in dem Paket vier Schwerpunkte: Schließung der Gehaltslücke für Neueinstellungen, gerechtere Bezahlung der bereits eingestellten Lehrer, Qualifikation von Seiteneinsteigern und nicht zuletzt mehr Stellen. Endlich orientiert sich die Zahl der Lehrerstellen an den Schülerzahlen, und nicht mehr an der Kassenlage.

Was ist mit den Lehrern, die schon im sächsischen Schuldienst sind. Werden die jetzt nicht benachteiligt?

Nein. Die Zuschläge, die an neu eingestellte Lehrkräfte bezahlt werden können, gibt es maximal vier Jahre lang.
Damit wird verhindert, dass junge Lehrkräfte gehaltsmäßig an den älteren vorbeiziehen, denn die älteren befinden sich in der Entgeltstufe 5 und die jungen werden dann höchstens in Entgeltstufe 3 eingestellt.
Außerdem haben wir für die Lehrkräfte, die bereits im System sind, eine bessere Anerkennung der DDR-Abschlüsse erreicht, Arbeitszeitkonten ermöglicht, bei den Älteren die Altersanrechnungen verstärkt, für die 63jährigen Zulagen ermöglicht, die Mehrarbeitsvergütung verbessert und die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitsvertrag vorübergehend aufzustocken.
Wer das Paket genau liest, wird viele kleine Maßnahmen entdecken. Und das ist die Crux: Es gibt nicht DIE EINE Maßnahme, die allen hilft, Sondern viele verschiedene kleine, die verschiedenen Lehrkräften jeweils ein bisschen helfen und allen zusammen in den nächsten Jahren deutlich bessere Arbeitsbedingungen bieten.

Was wird für die Grundschullehrer getan? Wurden die etwa im Paket vergessen?

Das Lehrerpaket stand bis zum Schluss auf der Kippe, eben weil wir unbedingt auch etwas für die Grundschullehrkräfte erreichen wollten.
Und auch etwas erreicht haben, aber dazu später mehr. Was ist so schwierig daran, die Grundschullehrer auch einfach besser zu bezahlen? Bei den Oberschullehrern ging es ja auch, sie in die Entgeltgruppe 13 zu holen, wo die Gymnasiallehrer schon lange sind? Die Probleme werden dadurch verursacht, dass sich Sachsen in den letzten Jahren innerhalb des Tarifrechts sehr eingemauert hat und deshalb viele Lösungsmöglichkeiten ausfallen.

Einfach alle Grundschullehrer in die E 13?

Das widerspricht leider der aktuellen Tarifsituation, in die sich der Freistaat Sachsen als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) durch den mit dem Beamtenbund abgeschlossenen und bundesweit geltenden „Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L)“ selbst gebracht hat. Dieser Tarifvertrag überträgt die Ungleichbehandlung der verschiedenen „Lehrämter“ im Beamtenrecht auf die nicht verbeamteten Lehrkräfte. Das war z. B. ein wesentlicher Punkt, warum die GEW damals vor zwei Jahren diesem Tarifvertrag nicht zugestimmt hat. Da das Grundschullehramt nach wie vor in allen Bundesländern schlechter als die Lehrämter für die weiterführenden Schulen bewertet wird, existiert durch den TV EntgO-L auch im Tarifbereich die „Zwei-Klassen-Lehrer-Gesellschaft“ weiter..

Warum können dann in anderen Ländern Grundschullehrer in der E13 beschäftigt werden?

Auch in den anderen Bundesländern werden Lehrer mit einem Lehramtsabschluss nur für die Grundschule bisher nicht nach E 13 vergütet. Da es aber immer mehr Bundesländer gibt, die ihre Studiengänge umgestellt haben und für alle Lehrämter inzwischen eine gleichwertige akademische Ausbildung (mit gleicher Studiendauer und gleichwertigen Abschlüssen) anbieten, gibt es für eine schlechtere Eingruppierung keine stichhaltige Begründung mehr. Die GEW und auch der VBE haben dazu Gutachten vorgelegt und Kampagnen unter dem Motto „A 13 für alle Lehrer“ gestartet. Drei Bundesländer haben inzwischen erklärt, dass sie das Grundschullehramt auch besoldungsmäßig aufwerten würden, wenn sie sich es finanziell leisten könnten und die anderen Bundesländer auch mitziehen. Es dürfte also nur noch eine Frage der Zeit sein, dass die jetzige Ungleichbehandlung der Lehrämter mit einer gleichwertigen Ausbildung beendet wird. Leider hat der Freistaat Sachsen mit der Lehrerbildungsreform 2012 seine Lehrerausbildung wieder so differenziert, dass sie nicht mehr für alle Lehrämter gleichwertig ist. Damit lässt sich auch zukünftig eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung begründen. Hier besteht also dringender Veränderungsbedarf. Wir wollen eine gleichwertige Ausbildung für alle Lehrämter wieder erreichen, aber das ist nicht mit einem Federstrich getan (und hilft auch den Bestandslehrkräften nicht – außer denen, die zwischenzeitlich die 10-semestrige Masterausbildung auch für die Grundschule absolviert haben, die aber seit 2012 in Sachsen nicht mehr existiert).

Warum kann man die GS-Lehrer nicht wenigstens in die E12 stecken?

Weil diese Eingruppierung in der Lehrer-Entgelt-Ordnung des TV EntgO-L für die Grundschullehrer nicht vorgesehen ist. Dort ist lediglich vereinbart, dass für Lehrkräfte, für die im Beamtenrecht ein Lehramt in der Besoldungsgruppe A 12 vorgesehen ist – was für das Grundschullehramt der Fall ist – und die bei Nichtverbeamtung in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert werden, schrittweise eine Angleichung an die Entgeltgruppe 12 erfolgen soll. (Herstellung der sog. „Paralleltabelle“). Diese Angleichung hat am 01.08.2016 mit der Zahlung einer sog. Angleichungszulage in Höhe von 30 € (brutto monatlich bei Vollzeitbeschäftigung) begonnen. Diese Zulage wird auf Antrag gewährt und soll – so hat es der Beamtenbund angekündigt – in der nächsten Ländertarifrunde in Frühjahr 2017 in einem nächsten Schritt weiter erhöht werden. Diese tarifliche Regelung war für das Finanzministerium der Grund, sich jeglicher Einkommensverbesserung für die Grundschullehrer im Rahmen des Maßnahmenpaketes strikt zu verweigern.

Kann man die GS-Lehrer nicht einfach übertariflich bezahlen?

Nein. In der Tarifgemeinschaft der Länder ist vereinbart, dass man sich durch übertarifliche Zahlung nicht gegenseitig finanziell unter Druck setzt.
Deshalb braucht man für übertarifliche Zahlungen einen Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL. Da es inzwischen den bundesweit geltenden TV EntgO-L gibt, den die TdL mit dem Beamtenbund geschlossen hat, wird die TdL einer übertariflichen „Eingruppierung“ aller Lehrkräfte einer Schulart keine Zustimmung erteilen. Deshalb haben wir uns im Lehrerpaket dafür entschieden, die im TV-L, dem Manteltarifvertrag für alle Länderbeschäftigten, bestehende Zulagenmöglichkeit nach § 16 Abs. 5
als Lösung zu wählen, denn die können wir sicher anwenden, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung der TdL bedarf.

Und wäre nicht die Verhandlung eines landesspezifischen Tarifvertrags für Sachsen eine Lösung?

Ja, absolut! Dafür kämpft die GEW seit vielen Jahren, dafür setzen auch wir uns ein, aber diesen Weg will unser Koalitionspartner leider nicht gehen. Das müssen wir dann eben auch respektieren, genauso wie die CDU respektiert hat, dass wir trotzdem was für die Grundschullehrer tun wollen.

Also kann man gar nichts tun?

Wir haben das einzige getan, was überhaupt machbar war, weil es allein in Landeshand liegt: Wir haben das Pflichtstundenmaß für die Grundschullehrer abgesenkt.
De facto ist das eine „versteckte“Gehaltserhöhung, gerade für die über 50 Prozent Teilzeitkräfte in diesem Bereich, die jetzt nicht mehr das Gehalt für z.B. 22 von 28 Stunden bekommen, sondern 22 von 27 und damit rund 4 Prozent mehr.
Außerdem können die vereinbarten Zuschläge des Lehrerpaketes auch an neu eingestellte Grundschullehrer gegeben werden – die Regelungen des Kultusministeriums sind absichtlich sehr weit gefasst.
Davon werden vor allem Referendare profitieren können, leider aber nicht die so genannten Bestandslehrkräfte.
Für die älteren Grundschulkolleginnen haben wir eine Zuschlagsregelung ab 63 vereinbart. Und eine zusätzliche Altersanrechnung. Und wenn viele der Grundschullehrkräfte, die jetzt in Teilzeit sind, ihren Vertrag etwas aufstocken, dann haben sie real mehr Geld in der Tasche.
Wir hätten sehr gern in diesem Punkt mehr erreicht, weil uns das wirklich wichtig ist. Aber Sachsen hat sich hier mit dem für die sächsische Sondersituation (keine Verbeamtung der Lehrer) völlig ungeeigneten TV EntgO-L tarifrechtlich eingemauert und somit ganz viele Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Warum hat die SPD nicht alle GEW-Forderungen umgesetzt? Und warum nicht noch mehr?

Also hier sagen wir mal ganz salopp: Wenn 100 Prozent der Wähler die SPD wählen, dann bekommen wir auch 100 Prozent unserer Vorstellungen umgesetzt. Für die 12 Prozent, die uns die Wähler gegeben haben, sind wir mit dem Lehrerpaket – ganz ehrlich – SEHR zufrieden 🙂