„Im Gegensatz zu mancher Unternehmensgründer-Show im Fernsehen machen wir handfeste Politik für junge Leute“, so Jörg Vieweg, Sprecher für Mittelstandspolitik, am Dienstag in Dresden. „Mit der jetzt überarbeiteten Förderrichtlinie für den sächsischen Mittelstand reagieren wir auf die Hinweise und Wünsche für eine gezieltere Förderung von Start-ups, jungen Gründern sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft. Wenn etwa die Markteinführung innovativer Produkte von Start-ups jetzt mit 75 statt 50 Prozent gefördert wird, erleichtert das angehenden Unternehmern den Schritt in die Selbstständigkeit und die Umsetzung ihrer kreativen Ideen. Zudem werden mit der novellierten Richtlinie – wie immer wieder gefordert – gerade kleine Unternehmen und Gründer von bürokratischem Aufwand entlastet.“
Hintergrund: Die Mittelstandsrichtlinie umfasst Beratungsangebote für Gründer und KMU, Messebeteiligungen, die Einführung von E-Business-Projekten und die Markteinführung von Innovationen. Auch die Unterstützung organisationseigener Berater bei Kammern und Verbänden sowie die Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten sind Gegenstand der Richtlinie. Der Freistaat Sachsen stellt insgesamt rund 20 Millionen Euro pro Jahr für die Programme der Mittelstandsrichtlinie zur Verfügung. (Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums)