Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich einstimmig für einen Erhöhung des Landesblindengeldes ausgesprochen. Damit greifen sie Anregungen der Sachverständigen aus dem Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf und setzen eine weitere Festlegung des Koalitionsvertrages um. Der Landtag wird das Gesetz dann voraussichtlich im März-Plenum verabschieden.
Rückwirkend zum 1. Januar 2018 sollen die sogenannten Nachteilsausgleiche für hochgradig sehschwache Menschen von derzeit monatlich 52 Euro auf 80 Euro sowie für gehörlose Menschen von aktuell 103 Euro auf 130 Euro pro Monat erhöht werden. Und erstmals sollen auch blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen einen Ausgleich von 300 Euro pro Monat erhalten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine monatliche Erhöhung der Zahlung für schwerstbehinderte Kinder von 77 auf 100 Euro vor.
Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Inklusion der SPD-Landtagsfraktion, am Freitag dazu: „Angesichts der hohen Kosten, die Menschen mit Behinderung für ihre Hilfsmittel aufbringen müssen, ist dies ein wichtiger Schritt zur Teilhabe. Die Verdopplung des ursprünglich geplanten Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen sorgt dafür, dass Sachsen im Bereich dieser Leistungen im bundesweiten Vergleich aufholt. Das ist gut so.“
Gernot Krasselt, behindertenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Nach geraumer Zeit erhöhen wir jetzt deutlich die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Zugleich heben wir diese stärker als im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung an. Beides ist für mich ein wichtiges Signal! Denn für die betroffenen Menschen verbessern wir damit die Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben.“