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Absichtserklärung von CDU und SPD

 +++ Koalitionsausschuss 11. Dezember 2017 +++

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A) EINLEITUNG

Der Freistaat Sachsen ist ein wirtschaftlich leistungsfähiges und kulturell attraktives Bundesland. Mit der Friedlichen Revolution 1989 öffneten die Menschen vor mehr als einem Vierteljahrhundert eine Tür zur Zukunft. Seither haben die Sachsen Enormes geleistet. Unternehmen wurden gegründet, das Bildungssystem umgestaltet, Städte und Gemeinden entwickelt, Umweltschäden saniert. Die Menschen haben demokratische Institutionen und soziale Einrichtungen aufgebaut und mit großem ehrenamtlichen Engagement Sport und Kultur gestaltet. Möglich war all dies mit viel Anstrengung und Mut, Optimismus und Flexibilität, Weitsicht und Gemeinsinn. Diese Leistungen aller verdienen Anerkennung und Wertschätzung in höchstem Maße.

Die politischen Institutionen auf Landesebene, in den Landkreisen, Städten und Gemeinden haben die Entwicklung der letzten Jahrzehnte gestaltet und begleitet. Sie haben dabei von vielen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Vertrauen erfahren. Stabilität und Kontinuität sind wesentliche Leitplanken politischen Handelns im Freistaat Sachsen. Gleichzeitig jedoch stellt uns die globale und digitale Zukunft vor Herausforderungen, die mehr erfordern: Mehr Vielseitigkeit und zugleich mehr Klarheit, mehr Risikofreude und zugleich mehr Sicherheit, mehr Weitblick und zugleich mehr Schnelligkeit. Das stellt uns alle vor große Herausforderungen.

Mit dem Koalitionsvertrag „Sachsens Zukunft gestalten“ haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD im Jahr 2014 einen guten Weg zur Weiterentwicklung des Freistaats Sachsen beschritten. Er war, ist und bleibt Grundlage unseres Handelns als Koalitionspartner. Heute, drei Jahre später, sind bereits viele Vorhaben umgesetzt. Gleichzeitig jedoch sind neue Aufgaben entstanden, die neue Antworten erfordern.

Gemeinsam werden wir neue Akzente setzen. Wir werden die langjährigen Stärken sächsischer Politik wahren und Antworten auf neue Herausforderungen geben. Die vor uns liegenden Herausforderungen erfordern gemeinsame Anstrengungen aller politischen Verantwortungsträger.

Deshalb beauftragen wir die Staatsregierung, folgende inhaltliche Punkte im Sinne einer bürgerfreundlichen, nachhaltigen und modernen Zukunftspolitik für den Freistaat Sachsen in die Umsetzung zu bringen:

B) INHALTE

1. Bildung

Die Koalitionsparteien stehen für beste Bildung im Freistaat Sachsen und wollen die aktuellen Herausforderungen in der Lehrerversorgung zügig und nachhaltig klären.

  • Wir wollen bis 31. Januar 2018 einen abgestimmten Vorschlag der Staatsregierung mit den Koalitionsfraktionen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs im Freistaat Sachen vorlegen.
  • Schaffung einer Möglichkeit zum Erhalt des Beamtenstatus für Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
  • Die Lehrerbildung in Sachsen wird verbessert und langfristig gesichert. Erweiterte Kapazitäten werden langfristig gewährleistet durch eine gesicherte Finanzierung der Hochschulaufgabe an allen lehrerbildenden Standorten Sachsens. Durch bestehende und neue Studienangebote wird die Lehrkräfteversorgung künftig an allen Schularten und in allen Regionen Sachsens gesichert.
  • Sachgerechte Anerkennung von DDR-Lehrkräften.
  • Die dreimonatige Einstiegsfortbildung für Seiteneinsteiger wird künftig termingerecht zum Schuljahresbeginn abgeschlossen sein. Zur besseren Anerkennung von Vorqualifikationen und zur effizienteren Gestaltung des berufsbegleitenden Studiums soll eine modulare Weiterqualifizierung für die Seiteneinsteiger entwickelt werden, die vom Dienstherrn bezahlt wird.
  • Stärkung der frühkindlichen Bildung.
  • In Zukunft werden den Schulen nicht zugewiesene Lehrerwochenstunden als Barmittel zur Verfügung gestellt.
  • Es werden Lehrplankommissionen für alle Schularten einberufen mit dem Ziel, die Lernstoffe und die Stundentafel weiterzuentwickeln.
  • Mit dem Ziel Strukturen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, werden wir gemeinsam mit den Kommunen die Zuständigkeiten im Bildungsbereich überprüfen.
  • Wir werden weitere Prozessoptimierungen umsetzen, mit dem Ziel, die Lehrkräfteversorgung zu verbessern.
2. Sichtbare Sicherheit
2.A Maßnahmen zur Erhöhung der sichtbaren Sicherheit
  • Mit dem Personalaufbau durch die erhöhten Ausbildungsjahrgänge werden ab 2019 sukzessive die Polizeidienststellen verstärkt. An Schwerpunktorten soll zu Schwerpunktzeiten auch kurzfristig die Polizeipräsenz prioritär erhöht werden.
  • Die flächendeckende Versorgung mit Bürgerpolizisten wird gewährleistet.
  • Polizeivollzugsbeamte sollen möglichst im Polizeivollzugsdienst arbeiten und dafür von vollzugsfremden Aufgaben entlastet werden.
  • Seit Vorlage des Abschlussberichtes der Fachkommission Polizei haben sich die gesellschaftliche Situation und damit auch die polizeilichen Aufgaben und das Lagebild verändert. Der Bericht der Fachkommission Polizei wird deshalb unter wissenschaftlicher Begleitung und Beteiligung der Personalvertretung fortgeschrieben, um eine Neubewertung der polizeilichen Aufgaben vorzunehmen, weitere Kriterien für die Berechnung des Personalbedarfs zu erarbeiten und den Stellenbedarf der Polizei zu aktualisieren.
  • An Ordnung, Sicherheit und Prävention vor Ort arbeiten viele mit. Im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen kommunale Sicherheitskooperationen zwischen Polizeidienststellen und Gemeinden fortgesetzt und ausgebaut werden.
2.B Polizeigesetz
  • Aufteilung des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) in ein Polizeivollzugsdienstgesetz (PVDG) und ein Polizeibehördengesetz (PBG).
  • Praxisnahe Modernisierung Grundinstrumentarium und Erweiterung zum besseren Umgang mit terroristischen Gefahren und radikalisierten Personen.
  • In der immer stärker digitalisierten Welt steigen die Kommunikationsbeziehungen stark an. Zum Schutz höchster Rechtsgüter muss auch das Polizeigesetz die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung haben.
  • Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) zu präventiven Zwecken.
  • Prüfung der Notwendigkeit und Verfassungskonformität einer räumlichen Ausweitung der Videoüberwachung mit Verfahren zum automatisierten Abgleich auf Verbringungswegen nach Polen und Tschechien zur Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität. Gleichzeitige Prüfung zusätzlicher Möglichkeiten zur Erhöhung der Transparenz und Wahrung von Kontrollmöglichkeiten bei Maßnahmen der Videoüberwachung.
  • Die Koalition schafft eine gesetzliche Grundlage für eine Beschwerde- und Vertrauensstelle (BVS). Die bisherige Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei soll weiterentwickelt und verbessert werden.
2.C Wachpolizei
  • Prüfung der Notwendigkeit und Machbarkeit einer Verlängerung des Wachpolizeidienstgesetzes (SächsWachdienstG) unter Berücksichtigung der Bewerberlage bis zum Jahr 2023, um den Zeitraum bis zum vollständigen Erreichen der beschlossenen 1.000 zusätzlichen Polizeibeamten zu überbrücken.
2.D Polizeistruktur
  • Die Struktur der sächsischen Polizei soll grundsätzlich bestehen bleiben. Auf Basis der Lageentwicklung und der aktuellen Schwerpunkte wird überprüft, ob punktuell moderate Veränderungen und Verbesserungen an notwendigen Stellen innerhalb des bestehenden Standortkonzepts vorzunehmen sind.
3. Kommunen
  • Um das berechtigte Interesse der Kommunen an einer Stärkung ihrer Eigenmittel und ihrer Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, wird eine Stärkung der kommunalen Finanzausstattung sowohl im allgemeinen als auch im investiven Bereich angestrebt.
  • Der verstärkte Einsatz zweckgebundener Pauschalen für die Kommunen ist erklärtes Ziel der Koalition. Dabei sollen die Gestaltungsspielräume der Kommunen erweitert werden und gleichzeitig sichergestellt werden, dass der Freistaat Sachsen seine steuernde Funktion im Sinne einer kohärenten Landesentwicklung beibehält.
  • Der Schaffung langfristiger und verlässlicher Rahmenbedingungen für die Kommunen wird ein besonderes Augenmerk gewidmet. Wir streben die Vereinfachung und Reduzierung von Förderrichtlinien, die Erweiterung der förderfähigen Kosten und den jährlichen Resteübertrag für nicht vollständig abgerufene Fördermittel an.
  • Die Erneuerung und Weiterentwicklung der sächsischen Bildungsinfrastruktur wird in Kooperation mit den Kommunen investiv und langfristig angegangen, sowohl im schulischen als auch im frühkindlichen Bereich. Langfristige Planungssicherheit für die Kommunen, vereinfachte Verfahren und ein einheitlicher Fördersatz sind dabei wichtige Ziele.
  • Finanzschwache sächsische Kommunen werden wir bei der Umsetzung von dringend notwendigen investiven Maßnahmen in Zukunft stärker unterstützen.
  • Die Auswirkungen der Einführung der Doppik werden wir vor allem mit Blick auf kleinere Kommunen evaluieren und in Anlehnung an die Praxis anderer Bundesländer Rahmenbedingungen vereinfachen.
  • Ehrenamtliche Strukturen vor Ort wollen wir stärken und deshalb in den Kommunen Mittel für Vereine und Initiativen pauschal zur Verfügung stellen.
4. Infrastruktur
4.A Straßenbau
  • Bei der Ausbau- und Erhaltungsstrategie aller Staatsstraßen müssen wir gemeinsam sicherstellen, dass die Straßeninfrastruktur im ländlichen Raum in hoher Qualität erhalten bleibt.
  • Wir haben das gemeinsame Interesse, dass die kommunale Familie in die Lage versetzt wird, die plan- und baureifen Projekte im Kommunalstraßenbau rechtzeitig im Kalenderjahr in Angriff nehmen zu können. Wir müssen deshalb die Voraussetzung schaffen, dass den Aufgabenträgern die Mittel frühzeitig und auskömmlich zur Verfügung gestellt werden.
  • In Absprache mit den Kommunen werden wir Vereinfachungen im kommunalen Straßenbau auf den Weg bringen.
  • Die Planbarkeit und die Umsetzung im Kommunal-, Staats- und Bundesstraßenbau werden wir verbessern. Wir müssen wieder dazu kommen, die Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan abarbeiten zu können, deshalb brauchen wir wieder einen ausreichenden Planungsvorlauf.
4.B ÖPNV
  • Wir werden den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen stärken und ausbauen. Mit der Umsetzung der Empfehlungen der ÖPNV-Strategiekommission werden wir im Jahr 2018 beginnen.
4.C Breitbandausbau
  • Ziel ist die flächendeckende Versorgung des Freistaates mit Glasfaser. Die beim Ausbau anfallenden Eigenanteile der Kommunen werden vom Freistaat kompensiert, auch bei den Kommunen, die sich in Planung bzw. Umsetzung befinden oder den Ausbau auf der Grundlage der neuen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS 2016) bereits erfolgreich gemeistert haben.
5. Soziales
  • Wir werden kurzfristig regionale Pflegebudgets für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, die Versorgung und Teilhabe hilfsbedürftiger Menschen vor Ort zu verbessern.
  • Zur Unterstützung familiärer Pflege wird der Freistaat die „Woche der pflegenden Angehörigen“ durchführen.
  • Monitoring für Gesundheits- und Pflegeberufe zur nachhaltigen Fachkraftsicherung und zur Vorbereitung auf die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen.
  • Die Jugendarbeit im Freistaat Sachsen soll gemeinsam mit den Kommunen gestärkt werden.
6. Politische Bildung
  • Die Landeszentrale für politische Bildung und die Arbeit des Demokratiezentrums werden wir personell, finanziell und konzeptionell stärken.
  • Das Konzept „W wie Werte“ aus dem Staatsministerium für Kultus wird als Programm der Staatsregierung umgesetzt.
7. Sonstiges/Herangehensweise
  • In Fortführung der „Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung“ (Öffentlicher Dienst Freistaat Sachsen) wird eine aufgabenkonkrete Personalbedarfsplanung durchgeführt.
  • Sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst des Freistaates werden nur noch in begründeten Fällen genutzt.
  • Die Staatsregierung wird zur Sicherstellung des Verwaltungsnachwuchses in Kommunen und Freistaat eine Ausbildungsoffensive auf den Weg bringen.

C) SCHLUSS

Wir vereinbaren die Umsetzung der vorgenannten Inhalte zeitnah anzugehen und dem Koalitionsausschuss in seinen Sitzungen über den Stand der Umsetzung Bericht zu erstatten.