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Baumann-Hasske: Therapiebedingungen auch im Jugendstrafvollzug sicherstellen

„Eine Suchttherapie kann Jugendlichen und Heranwachsenden mehr als Erwachsenen die Perspektive eröffnen, zukünftig ein normales Leben ohne Strafbarkeit und Drogenabhängigkeit zu führen“, so Harald Baumann-Hasske, Sprecher für Rechts- und Justizpolitik, am Freitag zur Eröffnung einer stationären Suchttherapiestation in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen.

„Eine erfolgreiche Therapie in der JVA braucht eine ähnlich stabile Versorgung durch medizinisches, psychologisches und Vollzugs-Fachpersonal wie im Maßregelvollzug“, so Baumann-Hasske weiter. „Dieses Personal muss dann auch tatsächlich für die Therapie zur Verfügung stehen und sollte nicht für andere Belange der Anstalt außerhalb der Therapie-Abteilung eingesetzt werden. Nur dann wird die Therapie eine sinnvolle Ergänzung des Erziehungsauftrages im Jugendvollzug sein.“

„Ich begrüße die Eröffnung der neuen Therapie-Abteilung ausdrücklich. Es hat in den vergangenen Jahren in der JVA Zeithain gute Erfahrungen mit der Durchführung von Sucht-Therapie gegeben. Wenn süchtige Gefangene die Therapie wollen, kann es sehr sinnvoll sein, die Bedingungen des Strafvollzuges als eines besonderen Gewaltverhältnisses unter der strengen Aufsicht des Staates zu nutzen, um von Drogen loszukommen.“

Hintergrund: Die Suchttherapiestation der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen verfügt über elf Plätze. Die Therapie dauert acht Monate und findet ganztägig in einer geschlossenen Gruppe statt. (Quelle: Pressemitteilung des Justitzministeriums)