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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Pallas: Innenausschuss sollte auch Journalisten anhören

+++ SPD will Antrag für weitere Befassung im Innenausschuss stellen +++ Alle Staatsdiener müssen auf Boden der FDGO stehen +++

Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Freitag zur weiteren Befassung des Innenausschusses mit den Vorfällen rund um den ZDF-Frontal 21-Dreh:

Am gestrigen Donnerstag hatte sich der Innenausschuss des Sächsischen Landtags erstmals mit den Vorfällen am Rand eines Filmdrehs des ZDF vor einer Woche befasst. „Innenminister Roland Wöller hat deutlich gemacht, dass er großes Interesse daran hat, die Vorgänge lückenlos aufzuklären“, so Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

„Damit wir Parlamentarier uns ein möglichst komplettes Bild von den Vorgängen machen können, sollten wir auch die Perspektive der Journalisten einholen“, so der gelernte Polizist Pallas. Bisher konnten sich die Abgeordneten ihre Meinung nur anhand der bereits veröffentlichten Filme bilden. „Deshalb möchte ich mich dafür einsetzen, dass wir uns im Innenausschuss – ebenso wie die Polizei – auch die ungeschnittenen Rohaufnahmen ansehen.“ Das sei wichtig, um die Abläufe an besagtem Donnerstag so genau als möglich zu rekonstruieren, so Pallas.

„Die SPD will deshalb einen Antrag einbringen, damit wir dieses wichtige Thema weiterhin im Innenausschuss behandeln können – und es damit so genau wie möglich parlamentarisch aufarbeiten.“ Das könnte, so Pallas, in einer Sondersitzung des Ausschusses geschehen. Die nächste reguläre Sitzung ist erst am 20. September geplant. Pallas: „Ebenso sollte der Ausschuss Vorschläge prüfen, wie solche schwierigen Situationen, in denen Polizisten und Journalisten unter hohem Druck stehen, künftig vermieden bzw. besser gelöst werden könnten. Die SPD setzt sich für ein gut strukturiertes Aus- und Fortbildungsprogramm von Polizeibeamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ein. Anscheinend gibt es Nachholbedarf in Bezug auf presserechtliche Belange.“ Auch einen regelmäßig stattfindenden Stammtisch, bei dem sich Polizisten und Journalisten über ihre Arbeit austauschen, hält Pallas für sinnvoll.

Abschließend erinnert Albrecht Pallas an Paragraf 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Darin heißt es: „Die Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Dies sei laut Pallas nicht nur im vorliegenden Fall zu bedenken, sondern vor allem angesichts der bevorstehenden Personalwechsel in den nächsten Jahren in allen Teilen der sächsischen Verwaltung.