„Unser Kulturraumgesetz ist das wichtigste Instrument, um Kultur sowohl in den ländlichen Regionen als auch in den Städten zu erhalten und weiter zu entwickeln“, so unsere kulturpolitische Sprecherin Hanka Kliese am Dienstag. „Die auskömmliche Finanzierung ist ein wichtiger Baustein. Neben attraktiven Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum haben wir dabei auch die Bezahlung der Beschäftigten an den kommunalen Theatern und Orchestern im Blick. Mit der heute vom Kabinett bestätigten Vorlage des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst reagieren wir auf aktuelle Herausforderungen, vor die die Kommunen dabei gestellt sind.“
In den kommenden vier Jahren sollen die Kulturräume jeweils zehn Millionen Euro zusätzlich erhalten. Von diesen insgesamt 40 Millionen Euro sind jährlich sieben Millionen – also insgesamt 28 Millionen Euro – für eine bessere Mittelausstattung für den laufenden Betrieb der Theater und Orchester vorgesehen. Zudem werden die allgemeinen Kulturraumzuweisungen um jährlich drei Millionen Euro erhöht.
„Mit der Regierungsbeteiligung der SPD wurde den Kulturräumen bereits in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt. Wir werden bei den Verhandlungen für den kommenden Haushalt 2019/20 dafür sorgen, dass die heute vorgestellten Pläne umgesetzt werden können“, so Hanka Kliese abschließend.
Hintergrund: Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 erhöht sich der Ansatz für die jährlichen Landeszuweisungen an die Kulturräume von jetzt 94,7 auf dann 97,7 Millionen Euro. Zusätzlich jährlich sieben Millionen Euro für die Personalkosten der Theater und Orchester und die Stärkung ihres Kulturangebots werden als Strukturmittel an die kommunalen Träger gezahlt. Davon profitieren werden fünf Theater und vier Orchester, sofern sie Anträge stellen. Infrage kommen das Theater Plauen-Zwickau, die Vogtlandphilharmonie, das Theater Freiberg/Döbeln, die Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH mit dem Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg und der Erzgebirgischen Philharmonie Aue, das Leipziger Sinfonieorchester, die Deutsche Bläserakademie, die Elblandphilharmonie, das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau mit der Neuen Lausitzer Philharmonie und die Städtischen Theater Chemnitz mit der Robert-Schumann-Philharmonie. (Pressemitteilung Ministerium für Wissenschaft und Kunst)