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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Koalition begrüßt Grundgesetzänderung zur engeren Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung

Der Bundesrat hat heute in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die Änderung des Grundgesetzes Artikel 91b und damit eine engere und langfristigere Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung beschlossen.  Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag begrüßen die Gesetzesänderung. Dank der zusätzlichen Fördermöglichkeiten durch den Bund werden Sachsens Hochschulen künftig nachhaltiger aufgestellt und noch leistungsfähiger sein.

Dazu erklärt Aline Fiedler, Vorsitzende des Arbeitskreises für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der CDU-Landtagsfraktion:

„Die heute beschlossene Grundgesetzänderung sichert für unsere Hochschulen eine langfristige und verlässliche Förderung durch Bund und Land. Der dadurch gewonnene Gestaltungsspielraum eröffnet Möglichkeiten, auf die vielfältigen nationalen wie internationalen Herausforderungen im Wissenschaftsbereich besser reagieren zu können. Wichtig ist aber auch, dass die föderale Grundordnung durch diese Änderung nicht berührt wird. Wie bisher verbleibt die grundsätzliche Zuständigkeit für das Hochschulwesen bei den Ländern.“

Holger Mann, stellvertretender Wissenschaftsausschussvorsitzender und Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Landtagsfraktion, dazu:

„Mit der Grundgesetzänderung entstehen neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in Forschung und Lehre, wie es sie noch nie zuvor gab. So sind zukünftig nicht mehr nur zeitlich befristete Projekte, sondern auch institutionelle Förderprogramme von Bund und Ländern für die Hochschulen möglich. Wir können nun neue Spielräume nutzen, zum Beispiel um Akzente zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu setzen.“