In der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Schule und Sport wurde abschließend über den Entwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) beraten.
Über die Gesetzesnovelle stimmt der Landtag in seiner Sitzung in der übernächste Woche ab. Mit der Novelle werden die Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes nach einer transparenten und nachvollziehbaren Finanzierung umgesetzt. Demnach erhöhen sich die Zuschüsse des Freistaates für die Träger ab dem kommenden Schuljahr um fast 30 Prozent. Allein in diesem Haushaltsjahr betragen die Zuwendungen 273 Millionen Euro und erhöhen sich im Jahr 2016 auf 327 Millionen Euro.
Dazu erklärt Lothar Bienst, schulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Nach der heutigen Befassung der Gesetzesvorlage im Schulausschuss steht der vorbehaltlichen Zustimmung im Landtag in der übernächsten Woche nichts mehr entgegen, dass das Gesetz zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kraft tritt. Der vorliegende Gesetzesentwurf unterstreicht im Ergebnis den hohen Stellenwert freier Schulen im sächsischen Bildungssystem. Klarer herausgestellt wird nun, dass die Schulen in freier Trägerschaft den in der Landesverfassung verankerten Bildungsauftrag gleichermaßen erfüllen. Darüber hinaus soll es mit der Gesetzesänderung eine Sonderregelung für berufsbildende Förderschulen für Sehbehinderte und Hörgeschädigte geben, für die es keine Äquivalente im öffentlichen Schulsystem gibt. Diesen werden nachweisliche Mehrkosten bis zu der im Gesetz definierten Höchstgrenze erstattet. Die Finanzierung der freien Schulen wird auf ein sicheres und zukunftsfähiges Fundament gestellt.“
Holger Mann (SPD-Fraktion) ergänzt:
„Der heute mit 15 Änderungen der Koalitionsfraktionen verabschiedete Gesetzentwurf folgt nun deutlicher dem Verfassungsgerichtsurteil, das eine Gleichwertigkeit zwischen Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft gefordert hat. Dieser Anspruch steht zukünftig dem Gesetz voran. Außerdem verbessern wir die Stellung der freien Träger bei Finanzierung, Teilhabeanspruch und Mitwirkung. Wir erleichtern die Gründung und den Betrieb freier Schulen. So wird die Wartefrist auf drei Jahre verkürzt. Die Kosten werden schon in dieser Zeit zu 80 Prozent erstattet (bisher 0 Prozent).
Ferner sind reine Standortwechsel zukünftig nicht mehr genehmigungspflichtig. Wir vereinfachen die Offenlegungspflichten und lassen Daten zugleich vom Statistischen Landesamt transparent und vergleichbar erheben. Insgesamt stärkt die Koalition mit diesem Gesetz die Stellung der Freien Schulen im Freistaat.“