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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen bei der Rentenregelung im Abgeordnetengesetz

„Wir haben die vielfältigen und intensiven Diskussionen insbesondere in den vergangenen Tagen gemeinsam zum Anlass genommen, uns noch einmal mit der Rentenregelung im Abgeordnetengesetz zu beschäftigen“, erklärten die Fraktionschefs Frank Kupfer und Dirk Panter am Mittwoch in Dresden.

„Wir werden gemeinsam diese Rentenregelung anpassen und einen frühestmöglichen Renteneintritt mit 63 im Abgeordnetengesetz verankern“, so Kupfer und Panter weiter. Voraussetzung dafür sei eine 15-jährige Mitgliedschaft im Sächsischen Landtag. Derzeit seien Abgeordnete im Durchschnitt zehn Jahre im Parlament. Für diese Parlamentarier bleibe ein Renteneintritt mit 67 Jahren der Regelfall.

Frank Kupfer erklärt dazu: „Wir haben in den vergangenen Tagen noch einmal die verschiedenen Stimmungsbilder aus dem Land und vor Ort aus unseren Wahlkreisen zusammengetragen und festgestellt, dass die Rentenregelung bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis gestoßen ist. Deshalb hat sich die Koalition in den vergangenen zwei Plenartagen noch einmal intensiv mit dem Abgeordnetengesetz beschäftigt und wird nun die Altersentschädigung ändern. Mit der nun getroffenen Regelung, die künftig den Renteneintritt für Abgeordnete mit 63 Jahren ermöglichen soll, haben wir eine gerechte und mit anderen Bundesländern vergleichbare Lösung gefunden.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass wir damit keinen Anreiz für einen früheren Renteneintritt schaffen, sondern den Übergang in eine berufliche Perspektive nach der Landtagszugehörigkeit abfedern wollen. Außerdem soll so für alle künftigen Abgeordnetenkandidaten ein Anreiz geschaffen werden, sich auf den Bruch ihrer beruflichen Karriere während der Abgeordnetentätigkeit einzulassen.“

Dirk Panter ergänzt: „Der heftig diskutierte Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ist ein Kompromiss. Politik muss in der Lage sein, solche Kompromisse noch einmal aufzurufen. Das haben wir jetzt getan, denn wir leben nicht im luftleeren Raum. “

Die neue Regelung, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt haben, hat folgenden Wortlaut:

„Mit jedem weiteren Jahr ab dem zwölften bis zum fünfzehnten Jahr der Mitgliedschaft im Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Jahr früher, frühestens jedoch mit der Vollendung des 63. Lebensjahres.“