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Staatsregierung stellt Doppelhaushalt vor

Heute hat die Staatsregierung den Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/16 vorgelegt.

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Dirk Panter

Dirk Panter

Fraktionsvorsitzender

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Dirk Panter: „Der Haushaltsentwurf ist ein guter erster Schritt zur Umsetzung dessen, was wir im Koalitionsvertrag mit der CDU festgeschrieben haben. Neben soliden Finanzen nehmen wir jetzt auch die nötigen Zukunftsinvestitionen, vor allem in Bildung, Wirtschaft und Sicherheit, in den Blick. Das Parlament wird diesen Haushaltsentwurf jetzt genau prüfen. Unser Augenmerk gilt dabei der Frage, wie weit die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen auch finanziell untersetzt sind.“

„Mit diesem Doppelhaushalt verbinden wir eine solide Haushaltspolitik für die Zukunft mit einem klaren politischen Gestaltungsanspruch in der Gegenwart“, sagte Martin Dulig, stellvertretender Ministerpräsident und Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. „Für die Zukunft des Freistaats sind Arbeit, Digitalisierung und Verkehr wichtige Säulen. Mit fairen Löhnen, der Rückkehr zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, der gezielten Unterstützung von Langzeitarbeitslosen beim Wiedereinstieg und mit einem starken Fokus auf Aus- und Weiterbildung machen wir unser Land attraktiv für Fachkräfte. Dazu gehört auch eine ausgezeichnete Infrastruktur. Deshalb werden wir Straßen und Schienenwege erhalten, das Radwegenetz ausbauen und den ÖPNV stärken. Eine zukunftsfähige Infrastruktur brauchen wir nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Deshalb werden wir noch in diesem Jahr eine Digitale Agenda erstellen.“

10 Jahre keine Neuverschuldung

Der Entwurf für den Doppelhaushalt sieht für die kommenden beiden Jahre ein Volumen von jeweils rund 17,2 Mrd. Euro vor. Der aktuelle Haushaltsentwurf weist wieder keine Neuverschuldung auf, vielmehr werden weiterhin Schulden getilgt. Damit wird Sachsen 2015 bereits zehn Jahre ohne Neuverschuldung auskommen.

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Investitionen bleiben bundesweit spitze

Investitionen in die Infrastruktur sichern in allen politischen Handlungsfeldern die Zukunftsfähigkeit Sachsens. In den nächsten Jahren werden die Bildungsinfrastruktur von Kitas, Schulen, Hochschulen ebenso wie die soziale Infrastruktur z. B. der Krankenhäuser, die digitale Infrastruktur ebenso wie die klassische Infrastruktur von Straße und Schiene durch hohe Investitionen weiter ausgebaut. Mit einer Investitionsquote von 17,3 % (20 % mit Hochwasserschutz) in 2015 und 16,5 % (18,9 % mit Hochwasserschutz) in 2016 wird Sachsen voraussichtlich weiterhin an der Spitze der Bundesländer in Deutschland liegen.

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Maßnahmen Koalitionsvertrag umgesetzt

Der Haushaltsentwurf der Staatsregierung berücksichtigt nicht nur die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien als prioritär beschlossenen Maßnahmen sondern darüber hinaus weitere beschlossene Projekte.

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Bildung hat Priorität

Die Sicherung der Bildungsqualität von der Kita bis zur Hochschule steht im Fokus der sächsischen Bildungspolitik. Die Verbesserung des Personalschlüssels in der Kinderbetreuung wird ab September 2015 in vier Schritten bis 2018 umgesetzt. Im Kindergarten von derzeit 1:13 auf 2016 1:12, in der Kinderkrippe von derzeit 1:6 auf 2018 1:5. Der Freistaat übernimmt vollständig die Kosten für diese Verbesserung des Personalschlüssels. In diesem Zusammenhang steigt der Landeszuschuss pro neunstündig betreutem Kind von derzeit 1.875 Euro auf 2.010 Euro ab Januar 2015, 2.085 Euro ab September 2015 und 2.165 ab September 2016 (bis 2018 auf 2.455 Euro). Im Jahr 2016 werden damit die Ausgaben allein für den Landeszuschuss in der Kindertagesbetreuung auf über 500 Mio. Euro wachsen. Die Staatsregierung unterstützt damit die Kommunen erheblich bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben.

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Die unbefristete Einstellung von mindestens 6.100 Lehrerinnen und Lehrern bis 2019 ist sichergestellt. Auf den demographischen Wandel in den Lehrerzimmern kann damit flexibel reagiert und freiwerdende Lehrerstellen vollständig nachbesetzt werden. Auch der Anstieg der Schülerzahlen in den Ballungsräumen wird durch die Erhöhung der Stellenzahl für Lehrer berücksichtigt. Für den Aktionsmaßnahmeplan Inklusion sind ebenso Mittel in den Doppelhaushalt eingestellt (2015/16 insg. 10,3 Mio. Euro) wie weiterhin für Investitionen in die Schulinfrastruktur: 40 Mio. Euro jährlich aus Mitteln des Zukunftssicherungsfonds und damit rund 5 Mio. Euro mehr als bisher. Für Investitionen in Kindertageseinrichtungen stehen bis 2017 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 28,3 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus werden Investitionen in Schulen und Kitas im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes mit jährlich 20 Mio. Euro gefördert.

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Sozialer Zusammenhalt

Hier werden die Mittel für die Förderung des Ehrenamtes durch das Programm „Wir für Sachsen“ auf 10 Mio. Euro sowie für das Programm „Weltoffenes Sachsen“ auf rund 5 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Die Jugendpauschale wird um jeweils 2 Mio. Euro auf 12,3 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt.

Hochschul- und Forschungsstandort weiter stärken

Weiterhin Priorität haben auch die Hochschulen. Die Zuschussvereinbarung mit den sächsischen Hochschulen bis 2016 ist im Haushaltsentwurf abgebildet. Darüber hinaus wurden die Grundlagen für den Abschluss einer langfristigen Vereinbarung bis 2025 geschaffen. Ab 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die BAföG-Finanzierung vollständig. Die dadurch freiwerdenden Landesmittel werden u.a. zur Finanzierung von Bildungsausgaben bei den Hochschulen verwendet, z. B. für das neu geschaffene Programm „Talente für Sachsen“ sowie für die Finanzierung von Großgeräten und Baumaßnahmen an Hochschulen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart erhalten, die Studentenwerke höhere Zuschüsse (jeweils plus 4,1 Mio. Euro pro Jahr auf 10 Mio. Euro pro Jahr). Für das neue Nationale Centrum für Tumorerkrankungen bei der Medizinischen Fakultät der TU Dresden werden bis 2018 insgesamt 22 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dresden stärkt damit seine Position in der internationalen Krebsforschung. Insgesamt sollen die Ausgaben für Bildung und Forschung im nächsten Doppelhaushalt auf das Rekordniveau von 5,3 bzw. 5,4 Mrd. Euro pro Jahr steigen.

Auch die Erhöhung der Kulturraummittel zählt zu den prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags: Sie steigen um jeweils 5 Mio. Euro auf insg. 91,7 Mio. Euro pro Jahr. Die finanzielle Stärkung der Kulturräume setzt sich in den Folgejahren 2017 und 2018 durch eine weitere Erhöhung um jeweils 3 Mio. Euro fort. Dann wird die Kulturraumförderung jährlich um 8 Mio. Euro höher sein als 2014.

Digitale Offensive und Wirtschaftsförderung

Die Verbesserung der digitalen Infrastruktur gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben für Sachsen. Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur wird deshalb im Rahmen der Digitalen Offensive auf jährlich 20 Mio. Euro Landesmittel verdoppelt. Gemeinsam mit den EU-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE) stehen für diese Aufgabe jeweils 31,4 Mio. Euro zur Verfügung. Der Freistaat wird ein Softwareinstitut errichten, um die industrielle Entwicklung Sachsens nachhaltig in diesem Bereich zu unterstützen.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde die Einrichtung eines Fusionsfonds vereinbart. 10 Mio. Euro stehen hierfür pro Jahr zur Verfügung, um Arbeitsplätze und Firmensitze bei Zusammenschlüssen und Nachfolgeregelungen von mittelständischen Unternehmen zu sichern.
Da die Förderung des Staatsstraßenbaus aus EFRE-Mitteln nicht mehr möglich ist, werden 2015/16 erheblich mehr Landesmittel für diesen Bereich zur Verfügung gestellt (21,6 Mio. Euro/29,7 Mio. Euro). Auch für den Radwegebau werden zusätzliche Mittel aufgewendet: 5 Mio. Euro jeweils 2015/16 für Radwege an Staatsstraßen und 4 Mio. Euro (2015) bzw. 8 Mio. Euro (2016) zur Förderung des kommunalen Radwegenetzes.

Ein Drittel des Haushalts für Kommunen

Mit jährlich 5,6 Mrd. Euro werden die Kommunen auch künftig auf hohem Niveau durch den Freistaat unterstützt. Die Kommunen erhalten neben den Leistungen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (jährlich rund 3 Mrd. Euro) weitere 2,6 Mrd. Euro jährlich im Rahmen von Förderprogrammen und sonstigen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt. Damit ist sichergestellt, dass die Kommunen den Pflichten aus der Sozialgesetzgebung des Bundes voll umfänglich nachkommen können. Vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Wachstums der kommunalen Steuereinnahmen werden den Kommunen damit 2015 und 2016 frei verfügbare finanzielle Mittel in Rekordhöhe zur Verfügung stehen.

Gesundheitswesen

Für die Gesellschaft sind Investitionen in den Ausbau einer modernen Krankenhausinfrastruktur eine wichtige Aufgabe des Gesundheitswesens. Der Freistaat wird deshalb die Mittel, die die Krankenkassen für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung stellen müssen, nicht nur ersetzen, sondern aufstocken. Insgesamt stehen für Investitionen in Krankenhäuser 130 Mio. Euro in 2015 und 120 Mio. Euro in 2016 zu Verfügung. Ebenfalls erhöht werden die Mittel für die Förderung der Telemedizin (1 Mio. Euro p.a.). Damit wird die Versorgung der Bevölkerung auch im ländlichen Raum mit modernster Medizintechnik sichergestellt.

Innere Sicherheit

Der Schutz vor Verbrechen und die Aufklärung von Straftaten stellt die Polizei vor immer neue Herausforderungen. Mit der Erhöhung des Einstellungskorridors für Polizeianwärter um 100 Stellen auf 400 Stellen pro Jahr ist sichergestellt, dass junge und gut ausgebildete Nachwuchskräfte in den Polizeidienst gelangen. Diese Maßnahme trägt ebenso wie die Einstellung von 100 zusätzlichen Spezialisten, das hohe Bauvolumen (44 Mio. Euro im Doppelhaushalt) und die technischen Beschaffungen der Polizei dazu bei, dass auf neue Kriminalitätsschwerpunkte wie Cyberdelikte und Crystal reagiert werden kann.

Quelle: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/196236

„Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 2011“ von Heinz-Josef Lücking – eigenes Foto / own work. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons – http://commons.wikimedia.org/wiki/File:S%C3%A4chsisches_Staatsministerium_der_Finanzen_2011.jpg#mediaviewer/File:S%C3%A4chsisches_Staatsministerium_der_Finanzen_2011.jpg