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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Koalitionsfraktionen wollen Wachpolizeidienst in Sachsen wiedereinführen

© Petair | Fotolia.com

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550 zusätzliche Stellen zur Entlastung der Landespolizei

Auf ihren heutigen Sitzungen haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einstimmig den Gesetzentwurf zur Wachpolizei (Drucksache 6/2782) beschlossen. Dieser wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll noch im November im Landtag verabschiedet werden.

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Der Bedarf an mehr Personal bei der Polizei ist deutlich erkennbar. Da die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten zweieinhalb Jahre dauert, schaffen wir mit der Wachpolizei nun schnell Abhilfe.

Die Wachpolizei wird die Landespolizei entlasten. So unterstützt sie beim Objektschutz sensibler Orte und kann als Unterstützung bei der Bewachung von Personen, die zuvor in Gewahrsam oder festgenommen wurden, eingesetzt werden. Dabei haben die Wachpolizistinnen und Wachpolizisten keine eigenständige Festnahmebefugnis.

Die Einrichtung der Wachpolizei ist bis Ende 2020 befristet. Uns ist es aber wichtig, dass den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine langfristige Perspektive gegeben wird. Deshalb sollen sie nach einer zweijährigen Dienstzeit mit einer verkürzten Ausbildung in die Landespolizei wechseln können.“

Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Mit der Wiedereinführung des Sächsischen Wachpolizeidienstes schafft die Koalition die Voraussetzungen für eine kurzfristige Entlastung der sächsischen Polizei herbei. Die insgesamt 550 Angehörigen der Wachpolizei sollen die Polizeivollzugsbeamten beim Objektschutz und in der Personenbewachung unterstützen. Die gestaffelte dreimonatige Ausbildung soll bereits ab Anfang 2016 beginnen.

Das Aufgabenspektrum und die Einsatzbelastung der sächsischen Polizei haben sich im vergangenen Jahr deutlich erweitert. Neben einer Vielzahl von Einsätzen im grenznahen Raum und der Absicherung einer gestiegenen Anzahl von Demonstrationen fordern die Gewährleistung der Sicherheit vor, in und um Asylunterkünfte sowie der Vollzug des Asylrechts unsere Polizeibeamten in besonderem Maße. Aus gutem Grund wird deshalb bis zum Jahresende die Polizeireform 2020 evaluiert, um den tatsächlich notwendigen Kräftebedarf zu definieren. Dieser wird in den anstehenden Haushaltsberatungen des kommenden Jahres eine zentrale Rolle spielen.“