Heute hat der Innenausschuss des Landtages den Änderungsanträgen der Regierungskoalition zur geplanten Kommunalrechtsnovelle zugestimmt. Diese kann nun im Dezember im Plenum verabschiedet werden.
Die wichtigsten Änderungen gibt es hier im Überblick (PDF-Datei)
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Elementare Grundlagen allen kommunalpolitischen Handelns im Freistaat Sachsen sind die Gemeinde- und Landkreisordnung. Die Novellierung dieser Gesetze erfordert daher viel Augenmaß und Fingerspitzengefühl, schließlich regeln sie den Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung.
Mit der Novellierung haben wir das Ziel verbunden, die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben leistungsfähiger und effizienter zu machen. Besonders wichtig war es uns dabei, die wirtschaftsrechtlichen Grundlagen zu stärken, den Städten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung ihrer Mitwirkungsrechte in den Stadtbezirken und Ortschaften zu geben und den Kommunen größere Spielräume in finanziellen und vermögensrechtlichen Fragen einzuräumen.“
„Ebenso enthalten die Änderungsanträge zahlreiche Neuregelungen zu kommunalen Gremien, die das selbstverwaltungsrecht der Städte und Gemeinden stärkt.“, so Hartmann.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas, sagt: „Mit der nun im Ausschuss beschlossenen Kommunalrechtsnovelle wird ein weiterer wichtiger Teil des Koalitionsvertrages umgesetzt. Uns war es wichtig, bei vielen Änderungen auch die Vorschläge der kommunalen Familie und die Ergebnisse der Anhörung aufzugreifen.“
„Ein Ziel der Novelle ist es, die Mitbestimmung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Unter anderem wird es nun möglich sein, dass in kreisfreien Städten die Stadtbezirksbeiräte direkt gewählt werden. Außerdem ist eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Auch wurden die Rechte der Gemeinderäte und Fraktionen gestärkt“, so Pallas.
Pallas: „In unseren Kommunen kommen gesellschaftliche Probleme als erstes an. Unsere Aufgabe besteht in zukünftig noch viel stärker darin, sie mit einer neuen gemeinsamen Herangehensweise bei der Lösung dieser Probleme und Zukunftsaufgaben zu unterstützen.“