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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Abstimmungsverhalten zur Aufhebung der Immunität von Juliane Nagel

Erklärung von Harald Baumann-Hasske, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten, zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion:

Es gelten, nicht zuletzt zum Schutz der betroffenen Abgeordneten, klare Regelungen für Immunitätsangelegenheiten.

Die Immunität gegenüber einer Strafverfolgung ist in der Regel bei mutmaßlichen Straftaten von Abgeordneten aufzuheben, denn Abgeordnete sind nach sächsischem wie insgesamt nach deutschem Recht keine privilegierten Bürger einer besonderen Klasse.

Die Immunität der Abgeordneten soll lediglich verhindern, dass sie aus politischen Gründen in besonderer Weise einer Strafverfolgung unterzogen und damit gehindert werden, ihrer parlamentarischen Arbeit in geordneter Form nachgehen zu können.

Demzufolge hat der Landtag bzw. der Ausschuss nicht zu prüfen, ob eine Straftat begangen wurde und ob dafür Beweismittel vorliegen. Er hat lediglich zu prüfen, ob das vorgeworfene Verhalten eine Straftat darstellt und ob sich aus den Umständen Anhaltspunkte ergeben, dass die Abgeordnete durch die Strafverfolgung in der Ausübung ihres Mandates behindert und der Landtag in seiner Arbeit beeinträchtigt werden soll.

Der Landtag hat zu bewerten, „…ob sein Interesse an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber anderen öffentlichen Belangen, besonders gegenüber dem Interesse an einer gleichmäßigen und gerecht geübten Strafrechtspflege, überwiegt.“

Der Landtag ist gehindert, Feststellungen und Wertungen zu treffen, die im Sinne der Gewaltenteilung ausschließlich Aufgaben des Gerichts und der Staatsanwaltschaft sind. Er kann lediglich nach Anhaltspunkten suchen, die auf eine sachwidrige, politische Strafverfolgung schließen lassen.

Auch die Behandlung im Plenum des Landtages folgt den klaren Regeln der Geschäftsordnung. Dass es dazu keine Aussprache gibt, dient dem Schutz der Abgeordneten.
Damit sind keine Wertungen zu der Frage verbunden, ob Sitzblockaden oder der Aufruf dazu nach Versammlungsrecht sinnvollerweise der Strafverfolgung unterliegen oder nicht. Wir haben eine geltende Rechtslage, die für alle gilt, für Abgeordnete nicht mehr und nicht weniger als für andere Bürgerinnen und Bürger. Wer diese Rechtslage ändern will, sollte dazu nicht das Verfahren über die Immunität wählen.

Die SPD-Fraktion hat der Immunitätsaufhebung zugestimmt.