der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Berichterstattung von netzpolitik.org
Der Sächsische Landtag hat im Zuge des Haushaltsverfahrens das Umweltinformationsgesetz geändert, um den Status des Sächsischen Rechnungshofes klarzustellen. Die Tragweite dieser Entscheidung und der Zusammenhang mit einer Klage auf Herausgabe eines Sonderberichtes waren der SPD-Fraktion zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst.
Die Gesetzesänderung zielte darauf, die Unabhängigkeit des Rechnungshofes und dessen Arbeit sicherzustellen. Der Rechnungshof muss alle Angelegenheiten der Exekutive prüfen können – auch, wenn die Belange Dritter, zum Beispiel von Unternehmen, betroffen sind. Bestünde ein weitreichender Auskunftsanspruch gegenüber dem Rechnungshof, könnte er seinen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß nachgehen.
Der Wunsch des Rechnungshofes, das Gesetz zu ändern, wurde im Herbst 2018 vom Rechnungshof selbst an die CDU-Fraktion herangetragen. Sie formulierte dann einen entsprechenden Antrag für das Haushaltsbegleitgesetz. Die Koalition hat sich diesen Antrag zu Eigen gemacht – mit konkretisierter Begründung.
Die Argumentation für diesen Antrag wurde in der öffentlichen Anhörung vom 26. November 2018 durch den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, deutlich gemacht. Die Vertreter der SPD-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss haben anschließend dieser Änderung zugestimmt, so dass diese Änderung Teil der Beschlussempfehlung für die finale Abstimmung im Plenum des Landtags am 13. Dezember 2018 wurde.
Um es klar zu sagen: Die Gesetzesänderung stand für uns in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Gerichtsverfahren. Wir bedauern, wenn ein anderer Eindruck entstanden ist.
Wir halten es nach wie vor für richtig, Gutachten nicht zwingend zu veröffentlichen, wenn diese interne Zahlen eines Unternehmens enthalten und deren Veröffentlichung einen Eingriff in den Wettbewerb wären. Die Klarstellung des Rechnungshof-Status‘ entspricht im Übrigen auch der Rechtslage in anderen Bundesländern.