Mit der kürzlich beschlossenen Änderung des Grundgesetzes verbessern sich auch die Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau. „Die Grundgesetzänderung war längst überfällig. Nunmehr kann der Bund verlässlich und direkt Geld für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern bereitstellen, die Befristung für eine Förderung durch den Bund bis 2020 wird aufgehoben. Dadurch kann der soziale Wohnungsbau auch in Sachsen langfristig mit abgesichert werden“, so Albrecht Pallas, Fraktionssprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. „Dafür hat die SPD lange gekämpft.“
„Mit dem Haushalt 2019/20 haben wir die auf Drängen der SPD eingeführte Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Dresden und Leipzig von jährlich 40 Millionen Euro verstetigt. Mittelfristig aber muss der soziale Wohnungsbau im Freistaat insgesamt ausgebaut werden. Wir möchten, dass künftig auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen davon profitieren.“
Pallas weiter: „Zudem haben auch die Mieter in Klein- und Mittelstädten Anspruch auf gutes und bezahlbares Wohnen. Dafür müssen die Kosten für eine Modernisierung des teilweise leerstehenden Wohnungsbestandes fair zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Sachsen sollte das finanziell unterstützen. Auch dabei können die Bundesgelder helfen. Immerhin werden bis 2021 jährlich zirka 50 Millionen Euro zusätzlich nach Sachsen fließen.“
„Mit der Grundgesetzänderung wird nun endlich auch einem Missbrauch der Wohnungsbau-Gelder der Riegel vorgeschoben. Auch in Sachsen sind bis 2014 Bundesgelder zweckentfremdet verwendet worden. Durch die Beteiligung der SPD an der Landesregierung wurde erreicht, dass diese Mittel tatsächlich als Zuschüsse für soziale Zwecke beim Wohnungsbau eingesetzt wurden.“
Hintergrund: Der Bundestag hatte am 21. Februar für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt, das neben Investitionen des Bundes in Bildung (Digitalpakt Schule) Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht.