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Schulsozialarbeit kommt für alle Oberschulen!

Bei der Schulsozialarbeit machen wir mit dem Doppelhaushalt ab dem Schuljahr 2017/2018 und auf Basis des Schulgesetzes ab Schuljahresbeginn 2018/2019 zwei große Schritt nach vorn. Während bisher Schulsozialarbeit vor allem aus europäischen Mitteln finanziert wurde, gibt es nun ein Landesprogramm Schulsozialarbeit für alle Schularten, für das ab diesem Jahr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird ab dem Schuljahr 2018/19 Schulsozialarbeit in allen öffentlichen Oberschulen zu 100 Prozent durch den Freistaat finanziert“, erklärt Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Jugendpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu heute verbreiteten Falschinformationen der Opposition.

Henning Homann stellt klar: „Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Insgesamt stehen ab dem Schuljahresbeginn 2018/2019 also ca. 30 Millionen Euro pro Jahr für Schulsozialarbeit zur Verfügung. 15 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landesprogramm und zusätzlich 15,5 Millionen Euro pro Jahr allein für die Oberschulen. Auch wenn es nicht die Aufgabe der Opposition ist, die Regierung zu loben, so sollte sie doch bei der Wahrheit bleiben und nicht aus politischen Kalkül zu einer Verunsicherung in Städten und Kommunen beitragen. Auf mehreren Veranstaltungen wurden auch den Kollegen der Opposition die neuen Regelungen erläutert. Wer es nun öffentlich wider besseren Wissens erneut anders darstellt, handelt schlicht unredlich.“

Sabine Friedel, Bildungsexpertin der SPD-Fraktion: „Die Regelung der Schulsozialarbeit im Schulgesetz war uns sehr wichtig. Mit der Neufassung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in Paragraph 1 bekennt sich der Freistaat Sachsen erstmals per Gesetz zur gemeinsamen Aufgabe der Schulsozialarbeit. Es wird betont, dass die Träger der örtlichen Jugendhilfe und der Freistaat Sachsen gemeinsam an der Finanzierung und Umsetzung dieser Aufgabe arbeiten. Und mit ‚alle Schularten und Schulstufen‘ wird klargestellt, dass das Angebot eben allen offen steht. Über die besondere Betonung von Schulsozialarbeit an Oberschulen in Paragraph 6 wird die Absicht der Koalition unterstrichen, dass an allen öffentlichen Oberschulen ab 1. August 2018 Schulsozialarbeit vorzuhalten ist. Diese wird zusätzlich und zu 100 Prozent vom Freistaat übernommen. Die LINKE sollte vielleicht erst einmal den Beratungsprozess im Sächsischen Landtag abwarten, bevor sie die Umsetzung der Schulsozialarbeit zerredet. Die Vorlage eigener Ideen und die Aussprache zu diesen können am 31. März im Schulausschuss sowie 11. April im Plenum erfolgen.“

Hintergrund:

CDU-Fraktion und SPD-Fraktion werden begleitend zum Schulgesetz einen Entschließungsantrag in den Sächsischen Landtag einbringen. Darin heißt es:

„Die Staatsregierung wird ersucht, die Förderrichtlinie „Schulsozialarbeit“ zum Schuljahr 2018/19 zu überarbeiten, um an jeder sächsischen Oberschule in öffentlicher Trägerschaft einen Schulsozialarbeiter tätig werden zu lassen. Dabei soll die Förderung zu 100 Prozent aus Landesmitteln erfolgen sowie eine Vollzeitstelle je Oberschule unabhängig von Zügigkeit und Schülerzahl ermöglichen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Haushaltmittel sind in den kommenden Doppelhaushalten unter Berücksichtigung der Überjährigkeit im Schuljahresrhythmus zu veranschlagen. Das mit dem Doppelhaushalt 2017/18 beschlossene Landesprogramm bleibt in seinem Umfang unberührt.“

Die Synopse zum Schulgesetz mit allen geplanten Änderungen finden Sie unter: http://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/2017-03-23-Synopse-SchulG-CDU-SPD-geeint.pdf