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Neue Lkw-Überholverbote richtiger Schritt

+++ Mehr Verkehrsfluss und Sicherheit +++ Ausbau der A4 alternativlos +++

„Die Ausweitung von Lkw-Überholverboten auf den hochbelasteten sächsischen Autobahnabschnitten der A4, A14 und A72 ist ein richtiger und wichtiger Schritt für  mehr Verkehrsfluss und mehr Verkehrssicherheit“, so Thomas Baum. „Inwieweit die zum Teil vorgesehenen zeitlichen Einschränkungen zum Erfolg führen, muss die Praxis dann zeigen. Wichtig ist, dass die Polizei die Einhaltung der Überholverbote regelmäßig überprüft.“

„Vor allem mit Blick auf die A4 vom Dreieck Dresden-Nord in Richtung Polen muss nun der Bund auch erkennen, dass hier ein sechsstreifiger Ausbau perspektivisch alternativlos ist“, so Baum abschließend. „In Zeiten zunehmender Mobilität ist das enorm wichtig, für Privatleute wie auch für unsere Unternehmen. Hier muss jetzt vorausschauend gehandelt werden.“

Hintergrund – Presseinformation des Verkehrsministeriums:

Freistaat weitet Lkw-Überholverbote auf sächsischen Autobahnen aus

Im Zusammenhang mit dem steigenden Verkehrsaufkommen, insbesondere beim Schwerverkehr, auf den sächsischen Bundesautobahnen sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Durch Überholmanöver von Lkw auf zweistreifigen und teilweise auf dreistreifigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen resultieren erhebliche Einschränkungen des Verkehrsflusses. Zusätzlich stellen diese Überholvorgänge auf kritischen Abschnitten ein erhöhtes Unfallrisiko dar. In den kommenden Wochen werden daher auf insgesamt sechs sächsischen Autobahnabschnitten weitere Überholverbote für Lkw eingerichtet.

„Jeder Autofahrer kennt die Situation, wenn die Fahrbahn durch sich überholende Lkw blockiert ist und der übrige Verkehr stark beeinträchtigt wird. Insbesondere bei höherem Verkehrsaufkommen, an Autobahnkreuzen und Steigungsstrecken ergeben sich dadurch oftmals kritische Situationen und ein erhöhtes Unfallrisiko“, so Verkehrsminister Martin Dulig. „Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit werden wir daher weitere streckenbezogene Überholverbote für Lkw einrichten.“

Die Ausweitung der bestehenden Überholverbote erfolgt in Auswertung eines Gutachtens, das im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Hainichen erarbeitet wurde. Im Rahmen der Untersuchung wurden alle sächsischen Autobahnen auf Grundlage aktueller Kennzahlen wie Straßenverkehrszählung 2015, Auswertung der Dauerzählstellen 2016 und der Unfallkostenrate einer Analyse unterzogen.

Im Ergebnis der Untersuchung werden bis Ende Mai auf den folgenden Abschnitten Lkw-Überholverbote eingerichtet:

  • A 4, Anschlussstelle Hermsdorf – Anschlussstelle Ohorn
    – Richtung der Landesgrenze Thüringen zwischen den Anschlussstellen Ohorn und Pulsnitz: Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „Mo 7-10 h“
    – Richtung der Landesgrenze Thüringen zwischen den Anschlussstellen Pulsnitz und Anschlussstelle Hermsdorf Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „7-19 h“
  • A 14 / A 4, Autobahndreieck Nossen – Anschlussstelle Nossen-Ost
    Richtung Nossen (Dresden) Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots
  • A 14, Anschlussstelle Mutzschen – Anschlussstelle Leipzig-Ost
    Richtung Nossen Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „werktags 15-19 h“
  • A 72, Anschlussstelle Treuen – Anschlussstelle Reichenbach
    Richtung Leipzig Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „Do, Fr 14-20 h“
  • A 72, Anschlussstelle Reichenbach – Anschlussstelle Zwickau-West
    Richtung Leipzig Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „Do, Fr 14-20 h“
  • A 72, Anschlussstelle Zwickau-Ost – Anschlussstelle Chemnitz-Süd
    – Richtung Leipzig Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „7-20 h“
    – Richtung Hof Einrichtung eines statischen Lkw-Überholverbots mit dem Zusatz „13-20 h“

Im sächsischen Autobahnnetz bestehen bereits an verschiedenen Abschnitten Lkw-Überholverbote, zumeist aus Gründen der Verkehrssicherheit, z. B. an Steigungs- und Gefällestrecken, im Bereich von Autobahnknoten oder bei Fahrstreifenreduzierungen und bei überdurchschnittlicher Unfallbeteiligung von Lkw. Neben den genannten Aspekten, die die Einrichtung eines Lkw-Überholverbots rechtfertigen, kann ein Überholverbot aber auch zur Verbesserung des Verkehrsflusses und damit Erhöhung der Leistungsfähigkeit ab einer bestimmten Verkehrsstärke und zeitlich begrenzt eingerichtet werden.

Auf rund 190 Kilometern im sächsischen Autobahnnetz gilt zukünftig ein zeitlich begrenztes oder gänzliches Überholverbot für Lkw. Eine Übersicht über alle bestehenden sowie geplanten Lkw-Überholverbote kann der beigefügten Karte entnommen werden.