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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Verfassungsrechtliche Ordnung darf nicht infrage gestellt werden.

rechtsstaat

SPD-Justizpolitiker weist Forderungen des Ausländerbeauftragten und ehemaligen Justizministers zurück

Harald Baumann-Hasske, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu den Vorschlägen des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur Abschiebung mutmaßlich krimineller Ausländer ohne Strafverfahren:

„Wer den Vorrang des Ausländerrechts vor dem Strafrecht fordert, stellt die verfassungsrechtliche Ordnung in Frage“, bewertet Harald Baumann-Hasske, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die Vorschläge des ehemaligen Justizministers Mackenroth zur Abschiebung mutmaßlich krimineller Ausländer. „Es ist schon sehr bedauerlich, dass sich ein Ausländerbeauftragter in der derzeitigen, angespannten Situation auf diese Art und Weise an einem Überbietungswettbewerb beteiligt, wo er doch eigentlich die Belange ausländischer Bürgerinnen und Bürger im Blick haben sollte. Zu diesen gehört auch das Sicherstellen rechtsstaatlicher und fairer Verfahren“

„Als gelernter Jurist und ehemaliger Richter weiß er, dass es verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist, die Unschuldsvermutung der UN-Menschenrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Rechtstaatsprinzips des Grundgesetzes mit  Mitteln des Ausländerrechts aushebeln zu wollen. Die Unschuldsvermutung ist keine Verfügungsmasse populistischer Politik, sondern ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates.“

Anstatt die Unschuldsvermutung zu schleifen, plädiert Baumann-Hasske dafür, den Rechtsstaat zu stärken: „Was wir brauchen, sind zügige Verfahren, genügend Staatsanwälte und Richter und einen starken Rechtsstaat. Die hilflosen Vorschläge Mackenroths haben diesem eine Bärendienst erwiesen.“