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  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Digitalpakt nicht nach „Schema F“ abarbeiten

Adobe Stock | David

„Die Mittel aus dem Digitalpakt werden sehr helfen, die digitale Infrastruktur an den sächsischen Schulen zu verbessern. Doch das ist nur die halbe Miete“, so Bildungsexpertin Sabine Friedel am Donnerstag zu der Einigung zwischen Bund und Ländern. „Die beste Technik ist nutzlos ohne Menschen, die mit ihr umgehen können. Zur schnellen Umsetzung gehört deshalb auch eine Strategie für das Personal zur Digitalisierung. Und das Personal ist klare Länderaufgabe.“

„Es darf nicht passieren, dass der Digitalpakt nach ‚Schema F‘ abgearbeitet wird. Dann würden die wertvollen Mittel im Zuständigkeitswirrwarr zwischen Schulen, Schulträger, Land versickern“, so Holger Mann. „Der Freistaat Sachsen muss selbst Verantwortung übernehmen und die technischen Investitionen mit personellen Investitionen begleiten.“ Friedel: „Und natürlich bleibt die große Aufgabe bestehen: Sachsen muss seine Lehrpläne weiterentwickeln und an den Herausforderungen unserer Zukunft ausrichten.“

Aus Sicht der SPD-Fraktion muss das Kultusministerium jetzt folgende Schritte unternehmen:

  1. Medienbildung verpflichtend in der Lehrerbildung verankern (Lehramtsprüfungsordnung novellieren).
  2. Ausbau der Weiterbildung für Lehrer. Es gilt, schnell insbesondere Angebote unterschiedlicher Qualifikationsniveaus aufzulegen.
  3. Das Schulassistenz-Programm für Medienpädagogen öffnen. Ein Team von mindestens 20 Medienpädagogen bilden, das die Schulen bei der Entwicklung ihrer Konzepte unterstützt und begleitet.
  4. Eine Schul-Cloud bereitstellen und Open Educational Resources (OER) fördern. Lernplattformen wie LernSax und MeSax sind eine gute Ausgangsbasis und sollen an alle Schulen gebracht werden. Dazu muss ein vom Land finanziertes Support-Team bereitstehen. Außerdem das Programm SaxSVS zu einem sachsenweiten Schulverwaltungsprogramm weiterentwickeln und um Funktionen wie ein elektronisches Klassenbuch ergänzen.
  5. Gemeinsam mit den Kommunen als Schulträgern Standards für die digitale Ausstattung von Schulen entwickeln – und dabei ‚von oben nach unten‘ vorgehen: Erste Priorität haben Berufsschulen, weil in der Ausbildung vieler Berufe die Beherrschung von Technik Grundvoraussetzung ist. Dann folgen Oberschulen und Gymnasien.
    Dabei müssen – gegebenenfalls losgelöst von der Finanzierungsfrage – bereits Mindestanforderungen (Schnittstellen, Speicher) an digitale Endgeräte (Tablets/ Smartphones) erarbeitet werden, ohne sich bereits auf ein Betriebssystem oder Hersteller festzulegen.
  6. Vorreiter belohnen: Einzelne Lehrkräfte sollen sich mit einem innovativen Unterrichtskonzept für digitale Bildung unbürokratisch um finanzielle Mittel zur Umsetzung bewerben können. So schaffen wir in jeder einzelnen Schule Innovationstreiber, die etwas ausprobieren, Erfahrungen sammeln und den Rest des Kollegiums mitziehen können.

Hintergrund: Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hatte sich am Mittwoch auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt, damit der Bund künftig Geld für die Digitalisierung in den Schulen bereitstellen kann. Laut Kultusministerium sind für Sachsen sind von Seiten des Bundes rund 250 Millionen Euro für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im DigitalPakt vorgesehen.