Suche
  • SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Suche Menü

Die Grundschulen im Lehrerpaket

Uns erreichten viele Nachfragen, wie die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Lehrerpaket berücksichtigt wurden. Unsere Bildungspolitikerin Sabine Friedel möchte das natürlich gern beantworten.  Falls Sie weitere Fragen zum Lehrerpaket haben, schreiben Sie uns (pressestelle@spd-fraktion-sachsen.de). Wir werden diese dann gesammelt hier veröffentlichen und beantworten.

Nun die Einordnung zu den Grundschulen von Sabine Friedel: 

„Ich bin die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und war an den Verhandlungen zum Lehrerpaket mit beteiligt. Und eins kann ich sagen: Das Lehrerpaket stand bis zum Schluss auf der Kippe, eben weil wir unbedingt auch etwas für die Grundschullehrkräfte erreichen wollten. Und auch etwas erreicht haben, aber dazu später mehr.

Was ist so schwierig daran, die Grundschullehrer auch einfach besser zu bezahlen? Bei den Oberschullehrern ging es ja auch, sie in die Entgeltgruppe 13 zu holen, wo die Gymnasiallehrer schon lange sind.

Die Probleme werden dadurch verursacht, dass sich Sachsen in den letzten Jahren innerhalb des Tarifrechts sehr eingemauert hat und deshalb viele Lösungsmöglichkeiten ausfallen:

  • Einfach alle Grundschullehrer in die E 13? Das widerspricht dem Tarifvertrag TV-L und der zugehörigen Entgeltordnung und insbesondere der im Tarifvertragsanhang vereinbarten Länderrichtlinie für den Freistaat Sachsen. Das ist ein wesentlicher Punkt, warum die GEW damals vor zwei Jahren bei den Tarifverhandlungen mit Nein gestimmt hat, weil damit eben keine Lösungen für die Grundschullehrer geschaffen werden und die „Zwei-Klassen-Lehrer-Gesellschaft“ verbleibt.
  • Warum können dann in anderen Ländern Grundschullehrer in der E13 beschäftigt werden? Weil einige Länder ihre Studiengänge auf das Lehramt Grundschule + Sekundarstufe I umgestellt haben und damit eine tarifrechtliche Möglichkeit zur Eingruppierung in E 13 schaffen. Oder, wie im Sonderfall Berlin, weil das unter Duldung der Tarifgemeinschaft der Länder geschieht. Diese Duldung gibt es bei Berlin nur, weil sie ihre Grundschullehrer zu einem Zeitpunkt in die E13 eingruppiert haben, in dem Berlin NICHT Mitglied in der Tarifgemeinschaft war und das somit Bestandsschutz genießt.
    Wäre eine solche Duldung auch für Sachsen erreichbar? Wahrscheinlich nicht, da damit das Tarifrecht unterlaufen würde und das von den in der Tarifgemeinschaft versammelten Länder nicht zugelassen werden kann.
  • Warum kann man die Grundschullehrer nicht wenigstens in die E12 stecken? Weil es diese Eingruppierung in der Lehrer-Entgelt-Ordnung nicht gibt. Und weil sie, aus den gleichen Gründen wie oben, nicht eingeführt werden kann. Die Tarifrunde 2015 hatte sich darauf verständigt, schrittweise zu einer Eingruppierung E12 zu kommen. Deshalb haben die Grundschullehrer bei der letzten Tarifrunde 30 EUR mehr bekommen. Ab Januar gibt es eine neue Tarifrunde, mit der dann ein weiterer Schritt hin zur Schaffung der Paralleltabelle und damit der E12 für GS-Lehrer folgen soll.
  • Kann man die GS-Lehrer nicht einfach übertariflich bezahlen? Nein, auch da stehen die Richtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder dagegen… siehe oben
  • Und wäre nicht die Verhandlung eines landesspezifischen Tarifvertrags für Sachsen eine Lösung? Ja, absolut! Dafür kämpft die GEW seit vielen Jahren. Und dafür setzen auch wir uns ein, aber diesen Weg will unser Koalitionspartner leider nicht gehen. Das müssen wir dann eben auch respektieren, genauso wie die CDU respektiert hat, dass wir trotzdem was für die Grundschullehrer tun wollen.

Also kann man gar nichts tun?

Wir haben das einzige getan, was überhaupt machbar, weil allein in Landeshand, war: Wir haben das Pflichtstundenmaß für die Grundschullehrer abgesenkt.
De facto ist das eine „versteckte“ Gehaltserhöhung, gerade für die über 50 Prozent Teilzeitkräfte in diesem Bereich, die jetzt nicht mehr das Gehalt für z.B. 22 von 28 Stunden bekommen, sondern für 22 von 27 Stunden und damit rund 4 Prozent Gehalt mehr.

Außerdem können die vereinbarten Zuschläge des Lehrerpaketes auch an neu eingestellte Grundschullehrer gegeben werden – die Regelungen des Kultusministeriums sind absichtlich sehr weit gefasst.
Davon werden vor allem Referendare profitieren können, leider aber nicht die so genannten Bestandslehrkräfte.
Für die älteren Grundschulkolleginnen haben wir eine Zuschlagsregelung ab 63 vereinbart. Und eine zusätzliche Altersanrechnung. Und wenn viele der Grundschullehrkräfte, die jetzt in Teilzeit sind, ihren Vertrag etwas aufstocken, dann haben sie real mehr Geld in der Tasche.

Wir hätten sehr gern in diesem Punkt mehr erreicht, weil uns das wirklich wichtig ist.
Aber Sachsen hat sich hier tarifrechtlich eingemauert und somit ganz viele Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.“